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Der Jude · 1924-01-01 · Heft 11 · p. 686

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 11
Article
Reorganisation des "Hechaluz"
Date
1924-01-01
Page
686 (sequence 4)
Language
German
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686 Umschau: Chaluzbewegung Heute wird das Studium des Hebräischen zu einer Schablone gemacht und die Unduldsamkeit einzelner Verantwortlicher ist beschämend: vor einem Jahre war im Beth Chaluz in Czernowitz nur die hebräische Sprache erlaubt; wer sie nicht beherrschte, mußte schweigen. (Dies zu einer Zeit, da die Chaluzim jenes Beth ständig wechselten, und bald Polen, bald Ukrainer, bald Russen die Mehrheit waren, von denen immer nur etwa die Hälfte sich auf Hebräisch gut verständigen konnte.) Nichts kann diesen Widersinn entschuldigen. Im Beth Chaluz darf der Sprachunterricht nicht wie in der Berlitz-school, d. h. Zivilisationen, zweckmäßig verkürzt, betrieben werden. Andererseits wird in zwei Jahren jeder Jude mit durchschnittlicher Chedervorbildung die hebräische Sprache soweit erlernen, daß er sich verständigen, lesen und schreiben kann. Niemand soll gezwungen werden, das Jiddische oder jene Sprache, in der er geworden ist, wer er ist, aufzugeben, bevor er sich am Hebräischen halten kann. (Hierzu wäre viel Psychologisches zu sagen. Die Tatsache, daß in Palästina so viel Russisch gehört wird, hätte seit langem den hartnäckigen Philologen des Lebens genügen müssen, damit sie erkennen, wie sehr sie irren.) b) Verwaltung Ziel: die Wirtschaft ökonomisch, die Arbeit organisiert, die Leistung überall kontrollierbar zu machen. Gegenwärtig besteht die Verwaltung darin, daß der schwache Wirtschaftskörper jedesmal vor dem äußersten bewahrt wird. Eine scheinbare Zentralisation funktioniert, um Unordnung, Defizit und finanziellen Kompetenzkonflikt zu beseitigen; dies bedeutet, daß jene Stelle, welche die amerikanischen Spenden erhält, alle Löcher zu verstopfen sich bemüht. Wie unzulänglich dies ist, geht daraus hervor, daß die meisten bisher abgegangenen Kwuzoth Defizite hinterlassen haben, die jedesmal von der folgenden aufgearbeitet werden sollten, um als größeres Defizit wieder hinterlassen zu werden. Dagegen wird nur helfen, daß jede Hachscharahstelle wirtschaftlich autonom wird. Im Einvernehmen mit der Zentrale ist für jeden H achschar ah turnus (zwei Jahre) ein ordentliches Budget zu bestimmen, in dem eine sachgemäße Summe vorauszusehende Minderleistungen decken soll. Der Arbeit und der Wirtschaft sind dann feste Grenzen gezogen, innerhalb welcher sie sich bewegen können. Jede Hachscharahstelle wird von einem Delegierten des Merkas geleitet. Ist er nicht geeigneter Fachmann, so ist ihm ein solcher zur Seite zu geben. An jeder Hachscharahstelle können mehrere Kwuzoth bestehen, deren jede numerisch beschränkt ist; höchstens zwanzig Chawerim sollen eine solche Gemeinschaft bilden. Jede wählt im Stimmverhältnis 5 : i einen Waad, der unter ständiger Aufsicht des Hachscharahleiters wirtschaftet, Disziplin hält, verfügt. Zur Aufnahme in eine Kwuzah müßte Vorschlag oder Garantie durch zwei Chawerim (von denen einer der Kwuzah selbst angehört) eingeführt werden; mit der Sanktion, daß die Bürgen jedes Verschulden des Verbürgten mitverantworten. Jedermann soll gegen jeden mit Namensnennung Beschwerde führen können, über die in jedem Falle zu verhandeln ist. Falsche Angaben oder böswillige Absicht sind zu bestrafen. Der Hachscharahleiter wird für 2 Jahre delegiert. Der Merkas, alle zwei Jahre von allen Chawerim gewählt, kann Chawerim kooptieren. Der Merkas arbeitet das Hachscharahprogramm für jeden Ort aus. Er entsendet von Zeit zu Zeit „fliegende Kontrollkommissionen" (Herzl). Außer den ordentlichen Chawerim, die in der Gemeinschaft leben, kann es auch außerordentliche geben: Chaluziim, solche, die erst später in den „Hechaluz" eintreten wollen (z. B. nach Liquidation des Berufes); solche, die aus vernünftigen Gründen ausgetreten sind (z. B. infolge einer Krankheit, oder aus Pflicht gegen andere); solche, die emigrieren wollen und in den „Hechaluz" nicht eintreten können (z. B. weil sie dem „Haschomer" angehören, weil sie Familie haben usw.). Jedes Mitglied des „Hechaluz" soll vom Momente des Eintrittes der Histadruth ziburioth angehören. Die Kwuzah, bezw. der Merkas, zahlt für alle Mitglieder alle in Palästina üblichen Abgaben. (Z. B. den Beitrag an die Kupath Cholim. Die vom Ankunftstage zu machende Chininprophylaxie wäre dann vorbezahlt und nicht wie heute kreditiert.)

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