Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die Frau im Tempel und in der Synagoge
- Date
- 1924-01-01
- Page
- 529 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Frau im Tempel und in der Synagoge 529 man ihnen z. B. erlauben sollte zusagen: „Gelobt seist Du, Ewiger, unser Gott usw., der uns geheiligt hat durch seine Gebote und uns befohlen hat das Nehmen des Palmzweiges." Nach den logischen und systematischen Ansichten, wie denen des Maimonides und R. Joseph Caro, war die Schwierigkeit unmöglich zu lösen, und sie verboten den Frauen, diesen Spruch zu sagen; aber mit einer kleinen Majorität erreichten die Frauen ihr Ziel. Interessanter noch ist die Antwort des R. Jakob von Corbeil auf diese Frage. Dieser Rabbi soll eine mysteriöse Gewalt besessen haben, die ihn befähigte] in Zweifelsfällen die himmlische Macht anzurufen. Ihr legte er auch die Sache der Frauen zur Entscheidung vor. Die Antwort wurde ihm mit folgendem Schriftvers mitgeteilt: „In allem, was Sarah dir sagt, höre auf ihre Stimme" (I 21, 12). — Auch war es einem frommen Juden nicht fremd, einen besonderen Hymnus für sein Weib zu Ehren des Sabbaths zu singen. Wie lange die Sitte der Frauen, in der Landessprache zu beten, dauerte, können wir schwer ermitteln. Wahrscheinlich hörte sie am Ende des 15. Jahrhunderts auf. Denn R. Salomon Portaleone, der im 16. Jahrhundert lebte, bedauert schon die Abschaffung dieser „schönen und würdigen" Sitte. „Als sie in der Landessprache beteten", sagte er, „verstanden sie, was sie sagten, während — sie jetzt ihre Gebete nur herschnattern". Als eine Art Kompromiß können wir die verschiedenen Bittgebete ansehen; sie bildeten Zusatzgebete bei der gewöhnlichen Liturgie und sind deutsch geschrieben. Da sie hauptsächlich von Frauen verfaßt sind, passen sie auch besonders für die Nöte des weiblichen Geschlechts bei verschiedenen Gelegenheiten. Diese Gebete verdienen eine volle Beschreibung für sich allein, was ich hier nicht unternehmen kann; ich erwähne nur, daß in einer dieser Sammlungen im Britischen Museum ein besonderes Bittgebet für Dienstmädchen hinzugefügt ist, und, wenn ich mich nicht irre, auch eines für ihre Gebieterinnen. Es ist auch gut, darauf zu achten, daß das Handbuch der „Drei Vorschriften der Frauen" (meist deutsch geschrieben, oft auch in Versen), viel mehr enthält, als der Titel andeutet. Sie dienen vielmehr als Titel für Gesetzesabschnitte, die wieder nach jeder Vorschrift untergeteilt sind. So werden als erstes gewisse Gesetze in Lev. XII und XV das Motto für Reinheit an Körper und Seele; als zweites schließt die „Heiligung der Challe" alle Dinge ein, die sich auf Mildtätigkeit beziehen, wonach die Frauen sogar erinnert wurden, ihre neu geheirateten Ehemänner zu ermutigen, nicht den Zehnten von der bräutlichen Mitgift wie auch von ihrem künftigen Einkommen vorzuenthalten; während als drittes das Anzünden der Sabbathkerzen zum Symbol für das geistige Licht und für die Anmut des menschlichen Lebens wird. Als ein anderer Kompromiß kann auch die Einrichtung der „Vorsugenn (Vorleserin) oder der Weulkennisdike (Kenntnisreiche) angesehen werden, die die Gebete liest und sie in die Landessprache übersetzt, zum Nutzen ihrer ^enig belesenen Schwestern. In Polen und Rußland findet man noch heute Heft 9. 34