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Der Jude · 1924-01-01 · Heft 9 · p. 528

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 9
Article
Die Frau im Tempel und in der Synagoge
Date
1924-01-01
Page
528 (sequence 6)
Language
German
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528 Salomon Schechter: Ein Vorrecht war den Frauen geblieben — das Weinen. Im Buche der Richter n, 40 lesen wir von den Töchtern Israels, die jährlich gingen, um die Tochter Jephtachs zu beweinen, und in Chronik II 35, 25 wird erzählt, wie alle Sänger und Sängerinnen von Josiah in ihren Klageliedern sprachen. Dieses Privilegium wurde ihnen nicht geraubt, und wenn es ihnen nicht erlaubt war, länger zu singen, so behielten sie doch das Recht, soviel, wie sie wollten, zu weinen. Selbst in späteren Zeiten erhielten sie, ein öffentliches Amt als Klageweiber bei Begräbnissen. Im Thalmud gibt es Fragmente von Frauenkompositionen für solche Gelegenheiten. In der Tat wurde die Frau in jenen Zeiten der Typ des Kummers und der Sorge. Sie kann nicht vernünftig urteilen, aber sie fühlt viel tiefer als ein Mann. Hier ist ein Beispiel in einer alten Legende: ,,Jeremia sagte: ,Als ich (nach der Zerstörung des Tempels) nach Jerusalem ging, erhob ich meine Augen und sah da ein einsames Weib sitzend auf der Spitze des Berges, ihr Kleid schwarz, ihr Haar zerzaust, und sie rief: Wer wird mich trösten? Ich ging zu ihr hin und sprach: Wenn du eine Frau bist, sprich zu mir. Wenn du ein Geist bist, verschwinde. Sie antwortete: Kennst du mich nicht? . . . Ich bin Mutter Zion."< Im allgemeinen war das bei den Frauen angewandte Prinzip: „Die Königstochter im Gemach ist ganz herrlich0 (Ps. 45, 14), aber nicht außerhalb des Gemachs. Angesichts des „femina in ecclesia taceat", welches der herrschende Grundsatz bei anderen Religionen war, konnte sich die jüdische Frau durch die zarte Behandlung der Rabbinen geschmeichelt fühlen, obgleich sie scheinbar dasselbe bedeutete. Wir dürfen jedoch nicht denken, daß dies sie verhinderte, am Gottesdienst anwesend zu sein. Nach dem Traktat Sophrim waren sogar „die kleinen Töchter Israels gewohnt, in die Synagoge zugehen". In demselben Traktat finden wir für sie die Verpflichtung, den Wochen- und Prophetenabschnitt in die ihnen geläufige Sprache zu übersetzen. Die ,, Königstochter" behauptete gelegentlich ihre Rechte mit richtigem Vertrauen auf die Autoritäten, Und so beteten die der hebräischen Sprache nicht mächtigen Frauen in der Muttersprache, obgleich dies gegen den Buchstaben des Gesetzes war. Und viele berühmte Rabbiner des 12. und 13. Jahrhunderts wundern sich, daß die „Gewohnheit der Frauen, in einer anderen (nicht hebräischen) Sprache zu beten, sich über die ganze Welt ausdehnte". Es ist merkwürdig, daß sie nicht diese Gewohnheit unterdrückten, sondern im Gegenteil sich bemühten, dem Gesetz die Auslegung zu geben, die es in Einklang mit der gewöhnlichen Sitte brachte. Manche, wie z. B. der Autor des „Buches der Frommen", empfehlen sogar den Frauen, die Gebete in der ihnen bekannten Sprache zu sprechen. Um dieselbe Zeit wurde die langwierige Streitfrage von den Thalmudkommentatoren und den Gesetzessammlern aufgeworfen, ob die Frauen von der Erfüllung der Gesetze für besondere Zeiten, von denen wir schon gesprochen haben, befreit waren. Zur Sache selbst konnte nichts gesagt werden, aber die Schwierigkeit entstand, als die Frauen auch darauf bestanden, den Segensspruch auszusprechen. Nun war die Sache die, ob

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