Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Zur Geschichte des jüdischen Sozialismus
- Date
- 1924-01-01
- Page
- 464 (sequence 10)
- Language
- German
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464 Arjeh Tartakower: Lebens in der Gemeinde. So wurde die Abschaffung derjenigen Steuern verlangt, die die ärmeren Schichten des Volkes schwer belasteten, in erster Reihe der Fleisch- und der Lichtsteuer, und dafür Besteuerung der besitzenden Schicht, insbesondere Einführung einer progressiven Vermögenssteuer gefordert. In Rußland vor allem wurde darauf hingewiesen, daß die undemokratischen Gemeindeverwaltungen die ihnen durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Besteuerungsarten — Besteuerung der Erbschaften und der unbeweglichen Güter — gar nicht ausnützen und ihre Einkünfte in der Hauptsache aus der sozial ganz ungerechten Fleischsteuer (Korobka) ziehen, die das koschere Fleisch ungebührlich verteuere und weiten Schichten der ärmeren Bevölkerung den Fleischgenuß ganz unmöglich mache. Hand in Hand mit dieser Agitation ging der Streit um die Agenden und den Wirkungskreis der jüdischen Gemeinde. Nur darüber waren die jüdischen sozialistischen Parteien einig, daß die jüdische Gemeinde keinen religiösen Charakter tragen dürfe und alle religiösen Angelegenheiten aus ihrem Wirkungskreis ausschalten solle. Die Erhaltung von Bethäusern, Rabbinern, rituellen Badeanstalten u. dgl. sollte Sache privater Vereine sein, die sich zu diesem Zwecke bilden würden. Darüber hinaus waren aber die Meinungen der jüdischen sozialistischen Parteien über die Kompetenzen der Gemeinde geteilt. Der „Bund", der zu jener Zeit den Gedanken einer national-kulturellen Autonomie bereits seinem unmittelbaren Aktionsprogramm eingefügt hatte, sah auch in der jüdischen Gemeinde ein Organ derartiger Autonomie. Somit sollte die jüdische Gemeinde bloß Kultur- und Bildungszwecke verfolgen, worunter in der Hauptsache die Organisierung des Volksunterrichtswesens, wie auch der beruflichen Bildung, Errichtung von Bibliotheken, Museen u. dgl. verstanden wurde. Darüber hinaus wurden nur noch sehr wenige Tätigkeitsgebiete, etwa Leitung der Emigrationsangelegenheiten und Organisierung der Hilfstätigkeit, der jüdischen Gemeinde zugebilligt. Insbesondere wehrte sich der „Bund" gegen die etwaige Einbeziehung sozialer und wirtschaftlicher Angelegenheiten in den Wirkungskreis der Gemeinde, da diese überhaupt nicht unter den Begriff einer national-kulturellen Autonomie fielen. All dies sollte Aufgabe der Kommunalgemeinden sein, die diese Zwecke besser und rascher erreichen könnten. Ganz anders war aber die Meinung der nationalen sozialistischen Parteien, die sich mit einer national-kulturellen Autonomie nicht zufrieden stellen wollten — die Sejmisteir und die „Poale- Zion" vom ersten Augenblick annicht, die S.S. nach Ablauf einiger Jahre nicht mehr — und an ihrer Stelle die Losung einer national-politischen, alle Gebiete des sozialen Lebens umfassenden Autonomie setzten. Auch sie sahen eben in der jüdischen Gemeinde ein Organ dieser Autonomie, das daher alle Aufgaben des Kultur- und Wirtschaftslebens auf sich nehmen solle. Der Meinungsstreit darüber tobte in den Parteiorganen, ohne übrigens bedeutendere reale Erfolge zu erzielen. In Österreich, wo zu jener Zeit der Gedanke der Vereinigung aller jüdischer Gemeinden in einen Reichsbund auftauchte, wurden die jüdischen sozialistischen Parteien — ins-