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Der Jude · 1924-01-01 · Heft 7 · p. 370

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 7
Article
Deutsche und jüdische "Schuld" und Aufgabe
Date
1924-01-01
Page
370 (sequence 2)
Language
German
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37<> Wolfgang Schumann: Den Eingang aber zu diesen muß eine knappe geschichtliche Betrachtung ergeben. Die für Europa einzigartige Tatsache: ein Volk verliert sein Land, zerstreut sich wandernd in Siedelgruppen, wohnt also gasthaft zergliedert unter anderen Völkern und bleibt dennoch ein Volk, diese Tatsache ist stets ein praktisches ,,Problem" gewesen, um so mehr als dieses ausgestreute Volk keineswegs allein aus Schuhmachern, Bauern, Wanderhändlern und Scherenschleifern bestand, sondern eine Kultur mit sich trug und in Gestalt einiger bedeutender und zahlreicher tatkräftiger Personen in das wirtschaftliche, politische, geistige Leben der landbesitzenden Völker eintrat. Die Lösung des Problems durch das Ghetto war keine „Lösung", sondern eine Aufschiebung. Als es sich öffnete, begann die Reaktualisierung des lebendigen Problems sofort. Wir alle haben seither Gelegenheit gehabt, es gründlich kennen zu lernen. Es begab sich, was selbst ein wenig skeptischer Betrachter hätte voraussagen können: das Problem wurde ,lebendig und ungelöst* weitergeschleppt durch alle Jahrzehnte und wuchs sich daher zu einer recht schmerzhaften Binnenspannung im Volksleben aus. Es mußte wohl so kommen, denn die Völker garantieren die Ordnung ihres Lebens auf vorwiegend irrationale Weise: sie schaffen als Ordnungsprinzipien — als Bestandteile der Lebensordnung — das Recht, die Gesetze und Verfassungen, die (schon recht wenig stringente> mehr willkürliche) Verwaltungspraxis; sie haben als ebensolche Prinzipien ihre Sitten, Gesinnungen, Gebräuche und Konventionen. Von den beiden Bestandteilen ist der zweite, labilere zugleich der stärkere; aus sich wandelnder Sitte und Gesinnung erwächst erst Verfassung und Gesetz usw. jeweils neu, nicht umgekehrt! — nur die Tatsache, daß man Gesetze und Verfassungen meist gedruckt hat und also sicher in den Händen trägt, läßt sie vielen als das vorweg Maßgebende erscheinen. Die Lösung unseres Problems nun ist nur zum Teil durch Verfassung, Gesetz und Recht, also durch mehr oder weniger zwingende Anordnung erfolgt; aber auf diese Weise ist, entsprechend der menschlichen Neigung, nur das dringend Notwendige solcherart zu ordnen, nur das „Äußerliche" geregelt. Da haben denn die eingestreuten Juden eine Handvoll Grundrechte erhalten, welche entsprechend der abstrakten Atmosphäre des Rechts ungefähr allen Menschen, also auch ihnen, zugestanden wurden. Schon in der Verwaltungspraxis blieb das Problem — „Problem" und wurde willkürlich behandelt; ich ziele ab auf die Besetzung von Offizierstellen, Richterstellen usw. Vollends aber in der Sphäre der Gesinnung, Sitte, Konvention trat das Problem nun erst kraß als solches hervor und wuchs eben hier sich zum Moment stärkster Spannung aus. Man kann zu dieser Entwicklung nicht wohl sagen, daß der Gesetzgeber viel Wichtiges versäumt habe; mindestens erscheint es höchst fraglich, ob eine Erweiterung der Gesetze viel zur Lösung des Problems hätte beitragen können. Die Völker sind, wie gesagt, im allgemeinen darüber einig, möglichst wenig durch Gesetz zu ordnen; und da in Wahrheit das Gesetz der labilere Teil der Lebensordnung ist, abhängig vom Wandel der Gesinnungen und Sitten, und da die Völker dies recht wohl wissen, „lohnt es sich" auch gar nicht, in das Gesetz Ordnungsbestimmungen

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