Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1916-1917)
- Issue
- Heft 8 (November 1916)
- Article
- Grundlagen des Nationaljudentums
- Date
- 1916-11-01
- Page
- 540 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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540 Jakob Klatzkin: tolerant gegenüber der Gesinnung, streng aber in bezug auf die Handlung, auf das Werk. „Nicht die Theorie ist das Wesentliche, sondern die Handlung'*, sagen unsere Weisen. Thora meint nicht Lehre schlechthin, sondern Gesetzeslehre. Nur Differenzen, die eine Reform des Gesetzes erstrebten, haben der Einheitlichkeit des Judentums Abbruch getan. So entstanden die Sekten der Essäer und Saduzäer. Das Christentum hätte sich vielleicht vom Judentum nicht losgelöst, wäre nicht die paulinische Richtung, die gegen den „Fluch des Gesetzes" ankämpfte, zur Vorherrschaft gelangt. Das Gesetz, es ist das Eigentümlichste der jüdischen Religion. Auch viele mythische Religionen sind von sittlichen Motiven durchwirkt, aber keine von ihnen hat die Funktion einer Gesetzesverfassung; keine von ihnen ist ein Kodex von Riten-, Sitten- und Staatsgesetzen. Keine Religion kann sich mit der jüdischen an Kraft der Bindung und Geltung messen. Keine wie sie ist so reich an „Zäunen", an „Zäunen um Zäune". Keine wie sie ist von Werken erfüllt. Keine wie sie ist von der Sorge beherrscht, die Lebensformen des Einzelnen und der Gemeinschaft durch Vorschriften und Verordnungen bis ins kleinste Detail mit peinlicher Genauigkeit festzusetzen. Es ist nicht Zufall, daß sie eine besondere Vorliebe für das Deuten und Tüfteln am Gesetze und Gesetzesbuchstaben immer bekundet hat. Das Deuten und Tüfteln gehören zur Pflege des Gesetzes; sie sind gute Zeichen für die Lebenskraft, weil für die Rigorosität des Gesetzes. Es ist Entstellung, wenn der jüdische Liberalismus in vermeintlicher Apologetik und zur Rechtfertigung einer Religion ohne Religionsgesetze, eines Inhaltes ohne Formen, einer abstrakten Idee als Judentum — vermöge der Interpretationsmethode, die das hineinliest, was sie herauslesen will — zu beweisen sucht, daß die Ritualgesetze in unserer Religion untergeordneter Natur sind. Nein, sie sind nicht umsonst so zahlreich; sie haben mit den Sitten -und Staatsgesetzen die gleiche Rangordnung, den Rang einer göttlichen Anordnung. Die jüdische Religion wertet nicht ihre Gesetze, unterscheidet ursprünglich Ritual- und Sittengesetz nicht einmal durch einen äußeren Terminus, geschweige denn nach innerer Bedeutung und Stellung. Sie ist eben keine Ideenlehre, sondern Gesetzeslehre. Unsere Lehre wird als Befehl, Satzung und Gesetz bezeichnet. Auch der späthebräische, einer fremden Sprache entlehnte Ausdruck für unsere Religion heißt: Gesetz („Dat"); „das Gesetz Moses und Israels". Daher die einzigartige Bedeutung des Thorastudiums in der jüdischen Religion. Als Gesetzesverfassung von zweihundeitachtundvierzig Geboten und dreihundertfünfundsechzig Verboten, die alles Tun und Lassen regeln, erfordert sie ein fleißiges Studium. Freilich ist die sittliche Urkraft das schöpferische Motiv in unserem Gesetzeskodex; sie ist aber keusch und implizite in ihm wirksam und nicht in einer Ideologie bloßgestellt. Solange nun der Geist des Judentums in den Gesetzesformen lebte, hatten wir auch in der Diaspora eine nationale und sogar halbwegs politische Verfassung: einen eigenen Gesetzeskodex, der unser Leben in seiner ganzen Mannigfaltigkeit umfaßte und umgrej^ Sobald aber der Geist als Idee herausgeschält wurde, konnte und mußte der Gedanke der Assimilation im Judentum selbst Sanktion finden. Der aller Formen entblößte Geist hat als Sittenlehre, als Weltanschauung gegen den nationalen Bestand des Judentums entschieden. So groß erwies sich die Diskrepanz zwischen dem Geist im Gesetz und dem Geist als abstrakte Idee; zwischen der religiösen Schale und dem ethischen Kern. Die Schale hat nationale Kraft, der Kern — entnationalisierende Kraft. Die Schale hat nationale Sonderform, der von