Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1916-1917)
- Issue
- Heft 8 (November 1916)
- Article
- Die allgemeinen Gesetze der Assimilation und die Ostjuden
- Date
- 1916-11-01
- Page
- 510 (sequence 7)
- Language
- German
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Sio Berl Locker: Neben der absoluten kommt die relative Größe der Minderheit in Betracht. Das folgt aus der Überlegung, daß bei sonst gleichen Umständen die Anzahl der gesellschaftlichen Berührungen eines Mitgliedes der Minderheit mit solchen der Mehrheit in einer Zeiteinheit um so größer sein wird, je kleiner der Anteil der Minderheit an der Gesamtbevölkerung ist. Eine Minderheit von 2000 Menschen wird von einer Mehrheit von 3000 nur sehr schwer aufgesaugt. Dagegen werden Minderheiten von einer vielfachen absoluten Größe in einer Großstadt, in der sie nur einen relativ kleinen Teil der Bevölkerung bilden, viel leichter assimiliert. Beispiele: die starke Assimilation von Tschechen in Wien, der „Schmelztiegel** amerikanischer Großstädte. Das zweite Gesetz lautet also: Je kleiner der Anteil der Minderheit an der Gesamtbevölkerung, desto leichter die Assimilation. Auch hier gilt natürlich analog, was wir oben über die theoretische Möglichkeit völliger Unassimilierbarkeit bei reinem Walten des Gesetzes sagten. Das dritte Gesetz können wir das Gesetz der Siedlungsweise nennen. Bauer stellt hier die verschiedensten Fälle zusammen: bäuerliche Sprachinseln, die infolge ihrer völligen Abgeschiedenheit jahrhundertelang unassimilierbar sein können (z. B. die deutschen Dörfer in Galizien), die den ersteren verwandten kleinstädtischen Sprachinseln, das mittelalterliche jüdische Ghetto, um Bergwerke oder Fabriken entstehende fremdsprachliche Arbeiterkolonien, die europäischen Viertel asiatischer Hafenstädte, alle diese „unechten Minderheiten" (die in ihrem Orte oder Stadtteile die Mehrheit der Bevölkerung bilden) stellt Bauer den echten wirklich unter der Mehrheit wohnenden Minderheiten entgegen. Aber auch diese können verschieden gesiedelt sein. „Die bäuerliche Sprachinsel, die von den fremden Nachbarn räumlich vollständig geschieden ist, auf der einen Seite; der tschechische Handwerksgehilfe, der im Hause des deutschen Meisters lebt, mit ihm Wohnung und Werkstätte teilt, auf der anderen Seite —1 das sind die äußersten Gegensätze in der Siedlungsweise der Minderheit. Dort ist die Assimilation schier ausgeschlossen, hier schier unvermeidlich. Zwischen diesen äußersten Gegensätzen bestehen zahllose Zwischenstufen; für jede von ihnen besteht ein anderer Wahrscheinlichkeitsgrad der Assimilation. So gelangen wir zu der Erkenntnis des dritten Gesetzes der nationalen Assimilation: Die Assimilation vollzieht sich am leichtesten, wo sich die Minderheit zerstreut und in die Wohnungen der Mehrheit einnistet; die Assimilation wird desto schwerer, je mehr sich die Minderheit zusammendrängt und je mehr sie sich von den Wohnsitzen der Mehrheit räumlich scheidet; die Assimilation ist völlig gehindert, wo die Siedlung der Minderheit eine von den Wohnsitzen der Mehrheit vollständig getrennte Sprachinsel bildet. Das vierte Gesetz formuliert Bauer folgendermaßen: Die nationale Assimilation erfolgt desto leichter, je ähnlicher Minderheit und Mehrheit in Rasse und Kultur, Religion und Sprache einander sind. Dieser Satz ist ohne weiteres einleuchtend. Natürlich kann man nicht allen diesen Momenten die gleiche Wirkung zuschreiben. Während die größere oder kleinere Verwandtschaft der Minderheitsprache mit jener der Mehrheit nur für die sprachliche Assimilation von Bedeutung ist, kann die Verschiedenheit der Rasse zwar auch allgemein als verkehrshemmendes und somit auch die sprachliche Assimilation verzögerndes Moment auftreten, wird sich aber in erster Linie als Hemmnis der völligen Aufsaugung sprachlich bereits assimilierter Minderheiten geltend machen. Beispiele: die Westjuden und die anglisierten Neger Amerikas.