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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 4 · p. 212

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 4
Article
Zur Frage der Selbstregierung Palästinas
Date
1923-01-01
Page
212 (sequence 20)
Language
German
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212 Leonhard Stein Ein „Gesetzgebender Rat" (Advisory Council) trat bald zusammen. Er bestand aus n beamteten Mitgliedern, einschließlich des Oberkommissars, und 10 ernannten unbeamteten Mitgliedern, von denen 2 Mohammedaner, 3 Juden, 3 Christen waren. Am 6. Oktober 1920 fand die erste Versammlung dieses Rats statt, die der Oberkommissar mit folgender Erklärung eröffnete: „Ich kündigte in meiner Antrittsrede die Einberufung eines Advisory Council an. In Erfüllung dieses Versprechens tritt er heute zusammen. Es sei darauf hingewiesen, daß dies nun als der erste Schritt bei der Entwicklung von Selbstverwaltungseinrichtungen zu gelten hat. Im Lauf der Zeit soll auf diesem Wege mit der Klärung der politischen Lage fortgefahren werden." Diese Erklärung wurde nochmals ausführlicher vom Oberkommissar in der Ansprache aus Anlaß des Geburtstags des Königs am 3. Juni 1921 wiederholt: „Ich bin sehr darauf gedacht, daß das palästinensische Volk in nahe Berührung mit der durch das Mandat eingesetzten Verwaltung tritt. Die Möglichkeit, einen freien, autoritativen Ausdruck der öffentlichen Meinung zu schaffen, wird zurzeit von der Regierung mit vollster Aufmerksamkeit geprüft. Inzwischen schlage ich vor, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um bei wichtigen Verwaltungsangelegenheiten eine gemeinsame Beratung zwischen der Regierung und den verantwortlichen Persönlichkeiten zu ermöglichen, die im Namen aller Gruppen der Bevölkerung sprechen." Der Oberkommissar beabsichtigte neben dem Advisory Council die Errichtung einer beratenden Körperschaft von mohammedanischen und christlichen Notabein, die die Interessen ihrer Gemeinschaften in der gleichen Weise wahrnehmen sollten, wie es die „Zionist Commission" für die Juden tat. Im folgenden August wurden Einladungen an eine Anzahl ausgewählter Notabeln versandt, darunter an eine Anzahl unversöhnlicher Gegner. Die Antwort war entmutigend. Der Plan war ein totgeborenes Kind, und die beratende Körperschaft kam nicht zustande. Andererseits trat der Advisory Council alle 1—2 Monate bis zum Februar 1923 zusammen. Zu diesem Zeitpunkt beendete er seine Arbeiten in der Annahme, daß er durch eine gewählte Versammlung ersetzt werden sollte. In seinen 22 Tagungen hatte er eine ansehnliche Arbeit geleistet. Alle gesetzgeberischen Maßnahmen waren erst ihm vorgelegt worden, Verordnungen wurden vom Oberkommissar erst nach Beratung mit dem Advisory Council in Kraft gesetzt. Er hatte auch jeweils Gelegenheit, den Entwurf des Haushaltsplans zu besprechen. Seine Anschauung wurde nicht immer angenommen, aber man schenkte seiner Meinung doch erhebliche Beachtung, und häufig wurden auf seinen Rat Zusatzverordnungen erlassen. Man kann nicht gerade sagen, daß der Council als Ganzes besondere Geschicklichkeit zeigte, immerhin diente sein Bestehen einem nützlichen Zweck. Einerseits brachte er die Regierung in regelmäßige Berührung mit verantwortlichen Persönlichkeiten, die die lokale Lage und

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