Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1923-01-01 · Heft 4 · p. 206

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 4
Article
Zur Frage der Selbstregierung Palästinas
Date
1923-01-01
Page
206 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
99% known words query
IRI
…/3101111-3101201-3101206-3109088--6906-3109125
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

206 Leonhard St ein: gewissermaßen noch akademischer Natur. Aus den oben erwähnten Gründen käme der Vorschlag.sofortiger Selbstverwaltung auch dann nicht in Frage, wenn die Balfourdeklaration nie gemacht worden wäre. Einerseits gibt es eine ganze Anzahl wichtiger Interessen, abgesehen von denen der jüdischen Heimstätte, die hätten geschützt werden müssen, andererseits befindet sich die Bevölkerung Palästinas erst in den Vorstufen ihrer politischen Erziehung. Unabhängig von der Frage des Zionismus, muß diese Erziehung einen allmählichen Verlauf nehmen, w^nn nicht schwere Gefahren mit in Kauf genommen werden sollen, die im Fall des Irak nicht übermäßig sind, die aber nicht ohne ernste Befürchtungen in einem Lande auftreten, das nicht nur eine politische und strategische Bedeutung besitzt, die weit über seine Größe hinausgeht, sondern das auch in einem weiteren Sinn als Gemeinbesitz der ganzen zivilisierten Welt anzusprechen ist. Innerhalb der weiten Grenzen, die das Mandat zieht, gibt es nun in Wirklichkeit ein viel größeres Feld für die Handhabung der Selbstverwaltung, als im gegenwärtigen Moment zu bearbeiten ist. Man kann danach die Frage der Selbstverwaltung in 3 Gruppen einteilen: lokale, kommunale und nationale Selbstverwaltung. 1. Lokale Selbstverwaltung. Wie wir bereits gesehen haben, hatte die Bevölkerung Palästinas bis jetzt wenig Gelegenheit, ihre eigenen Angelegenheiten auch nur im geringsten Umfang selbst zu führen. Wenn darum die Grundlagen hierfür dauerhaft gelegt werden sollen, so muß die politische Erziehung Palästinas mit den primitivsten Dingen beginnen. Der Horizont des Durchschnittpalästinensers ist durch sein Dorf oder seine Stadt begrenzt, und der erste Schritt, ihn zu einem gemeinsinnigen* Bürger zu machen, besteht darin, daß man ihm ein Mitbestimmungsrecht in den Dingen gibt, an denen er ein direktes und starkes Interesse hat. In Anbetracht der gemischten Zusammensetzung der Bevölkerung wäre es ferner ein offenkundiger Vorteil, ein Maximum von Verantwortlichkeit auf örtliche Behörden abzuwälzen. Es kann viel dadurch gewonnen werden, wenn man die verschiedenen Volksschichten sich so frei wie möglich nach ihi;en eigenen Tendenzen entwickeln läßt, während sie in den Dingen, die notwendigerweise unter der Kontrolle der Regierung stehen, zusammenarbeiten. Es wird nicht schwer sein, diesen Grundsatz in den Dörfern durchzuführen, in denen die Bevölkerung ziemlich homogen ist. Es ist aber auch wünschenswert, daß er, soweit möglich, auch da angewandt wird, wo versphiedene Dörfer zu einer größeren lokalen Verwaltungseinheit zusammengefaßt sind. In den Städten, in denen die drei Gemeinschaften häufig gemischt wohnen, ist die Frage nicht so einfach zu lösen; aber auch in städtischen Gebieten können unter Umständen homogene Einheiten gebildet werden. Das deutlichste Beispiel dafür ist die jüdische Stadtgemeinde Tel-Awiw, die, als Vorstadt von Jaffa gegründet, jetzt als besondere Stadtgemeinde anerkannt ist und nun ihrerseits eine Anzahl angrenzender Siedlungen in sich aufgenommen hat. Der Wille zum Fortschritt, der Tel-Awiw zu der am weitesten entwickelten Stadt in Palästina gemacht hat,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.