Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Frage der Selbstregierung Palästinas
- Date
- 1923-01-01
- Page
- 196 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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i9<5 Leonhard Stein: politischen Dingen fern. Es gab allerdings, wie ein gut informierter Politiker sagt, etwas ähnliches wie politische Parteien. Es ist bezeichnend für die Lage, daß diese politischen Parteien — die Quaisi und die Jemeni — nichts anderes sind, als Stammesgruppen, die an eine unsterbliche Vergangenheit anknüpfen und weniger in die politische Sphäre als in die Volkskunde gehören. Kurz, die verfassungsmäßigen Reformen trugen fast nichts zur politischen Erziehung der Bevölkerung in Palästina bei. Sie ließen die Dinge im wesentlichen wie sie waren, abgesehen davon, daß sie eine korrupte Tradition noch weiter fortsetzten. Die Dorfräte und die übrigen darüber stehenden Selbstverwaltungskörperschaften blieben fast nur auf dem Papier. So war die Lage, als Palästina gegen Ende des Jahres 1917 in englische Hände überging. In der ersten Zeit der Okkupation bestand das Problem der Selbstverwaltung nicht. Die militärische Verwaltung war, wie es nicht anders sein konnte, autokratisch. Sie tat, was sie nur tun konnte, um die örtliche Meinung zu befragen und eine Verbindung mit den verschiedenen Bevölkerungsgruppen herzustellen. Sie hatte jedoch keine Befugnis zu verfassungsmäßigen Reformen. Die Stadträte wurden wieder ins Leben gerufen, ohne daß jedoch besondere Wahlen stattfanden. Vakanzen wurden durch Ernennung aufgefüllt. Im Haifaer Bezirk und auch an einigen anderen Stellen wurden einige Versuche gemacht, die Dorfräte wieder aufzurichten. Sie wurden aber bald ein Keimboden für kleinliche Intrigen und waren alles andere als ein Erfolg. Neben diesen Versuchen wurde eine neue Richtung nicht eingeschlagen. Eine neue Lage ergab sich mit dem Beginn der Zivilverwaltung im Juli 1920. Die Verfassung Palästinas konnte erst nach der Bestätigung des Mandats geregelt wurden. Trotzdem waren die Mandate des Nahen Ostens endgültig verteilt und — wenigstens vorläufig — in Wirksamkeit getreten. So war der Zeitpunkt gekommen, in dem die Vorkriegs Verhältnisse wieder hergestellt werden mußten: die Frage der Selbstverwaltung erlangte damit sofort praktische Bedeutung. Es ist klar, daß diese Frage der Selbstverwaltung von der der politischen Unabhängigkeit scharf unterschieden werden muß. Es hätte der Fall eintreten können, daß Palästina ein unabhängiger Staat werden würde und daß man ihn sich selbst überlassen hätte. Als unabhängiger Staat hätte es ihm freigestanden, eine demokratische Regierung für sich zu schaffen oder auch nicht. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß der zweite Fall eingetreten wäre. Nach der Geschichte des Landes zu urteilen, wäre eine despotische oder oligarchische Regierung wahrscheinlich gewesen. Dies sind allerdings unfruchtbare Betrachtungen, da man es als ziemlich sicher annehmen konnte, daß das Land, wenn man es sich selbst überließ, sehr schnell in seiner gesamten Existenz Schiffbruch erlitten hätte. Man darf jedoch nicht vergessen, daß die Forderung nach politischer Unabhängigkeit nicht mit der nach Selbstverwaltungseinrichtungen vermengt werden darf. Eine, wenn auch sehr oberflächliche Lösung wäre