Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Frage der Selbstregierung Palästinas
- Date
- 1923-01-01
- Page
- 195 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur Frage der Selbstregierung Palästinas 195 gedehnt, so daß der ,,Rat" eine wirkliche demokratische Einrichtung wurde. So waren, was die ländliche Bevölkerung betrifft, die Juden die Einzigen, die ein begrenztes Maß von Selbstverwaltung genießen konnten. Abgesehen von dieser Ausnahme gab es tatsächlich funktionierende örtliche Verwaltungsinstitutionen nur in den Stadträten. Gewählte Stadträte gab es zuerst im Jahr 1877; beim Ausbruch des Weltkriegs bestanden sie in allen größeren Städten. In ihrem Gebiet hatten sie beträchtliche Befugnisse, einschließlich des Rechts, verschiedene kleinere Steuern und Abgaben zu erheben. Sie waren jedoch nur teilweise repräsentative Körperschaften. Einerseits nämlich waren diese münizipaleh Freiheiten sehr beschränkt, so daß die Stadträte darauf abzielten, geschlossene Körperschaften zu bilden. Andererseits wurde der Bürgermeister, der Vorsitzender des Stadtrates war und die Zügel in der Hand behielt, von der Regierung ernannt. Infolgedessen hatte auch die städtische Bevölkerung nur ein geringes Maß von Selbstverwaltung. Im Juli 1908 wurde die Türkei in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt. Die Verfassung des Jahres 1876, die seit ihrer Veröffentlichung nur ein toter Buchstabe gewesen war, wurde von den Türken wieder ans Licht gezogen, und Palästina wurde aufgefordert, an der Regierung des Reiches teilzunehmen. Im ersten Sturm der Begeisterung glaubte man in Palästina ebenso wie in den übrigen türkischen Gebieten, daß eine neue Zeit angebrochen sei. Was auf diesen Rausch folgte, wird von einem unbeteiligten Augenzeugen wie folgt beschrieben: ,,Etwa 6 Wochen später begann man sich besorgt zu fragen, was demnächst geschehen werde; denn die neue Freiheit wurde sehr bald ein wirkliches ,Frankenstein* mit vielseitigen und unerwarteten Kräften .... Aus dem ganzen Land wird desgleichen berichtet. Ein beunruhigender Ausbruch von Ungesetzlichkeit und Verbrechen aller Art! Eine jahrhundertelange Entwicklung wird noch nötig sein, bevor man den Fellachen oder Beduinen ohne eine despotische Macht sich selbst überlassen kann." Trotz dieses entmutigenden Beginns wurden die Parlamentswahlen bald abgehalten, und die syrischen Provinzen sandten ihre Vertreter in die Deputiertenkammer nach Konstantinopel. Alles hätte scheinbar nicht geregelter und demokratischer vor sich gehen können. Aber mit oder ohne Verfassung blieb das Volk in Palästina in seinen politischen Kinder jähren und war so unfähig, wie irgend ein anderes Volk bei dem Übergang von der Autokratie zum parlamentarischen System. Ein kluger und unabhängiger Gebrauch der Freiheit stand somit sehr in Frage. Die Wahlbezirke wurden nach Familienrücksichten durch las Komitee für Einheit und Fortschritt eingeteilt, und die Wahlen waren wenig mehr als ein gut durchgearbeiteter Schwindel. Dasselbe traf im allgemeinen auch auf die Wahlen von 1912 zu. In der Zeit von 1908 bis zum Ende der türkischen Herrschaft in Palästina spürte man dort keine stärkere Regung politischen Lebens. Einige wenige Männer spielten „Politik", um ihren eigenen Zwecken zu dienen, aber die Mehrheit der Wähler hielt sich von allen