Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1923-01-01 · Heft 3 · p. 155

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte des jüdischen Sozialismus
Date
1923-01-01
Page
155 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3101111-3101201-3101205-3109001--6846-3109044
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Zur Geschichte des jüdischen Sozialismus 155 in Fällen von Arbeitslosigkeit gezahlten Unterstützungen entweder gleich oder abgestuft und zwar entweder nach der Größe der Mitgliederbeiträge oder nach der Zahl der Familienmitglieder des Arbeiters. Im allgemeinen ging man auch in den jüdischen Gewerkschaften dazu über, die Auszahlung von Unterstützungen vom Ablauf einer bestimmten Frist der Mitgliedschaft (z. B. drei Monate) abhängig zu machen, um sich vor Mißbrauch zu schützen. Oft wurden die Unterstützungen nur als Darlehen gegeben. Eine besondere Form der Arbeitslosenunterstützung durch die Gewerkschaft war die, *daß man ihnen Arbeit in den Fabriken zuwies, wofür den dort beschäftigten Arbeitern ein bestimmter Prozentsatz des Lohnes abgezogen wurde. Indessen war wie die organisatorische, so auch die finanzielle Kraft der Gewerkschaften gering, da sie sehr selten dazu kamen, größere Fonds zu sammeln. Das Einsammeln der Beiträge, das in den Händen von unbezahlten Ehrenbeamten der Gewerkschaften lag (nur sehr wenige Gewerkschaften erlaubten sich den Luxus bezahlter Inkässenten), ging sehr unregelmäßig vorsieh, so daß die Gewerkschaft fast immer bereits nach einigen Streiktagen ohne Mittel blieb. Die Idee des Streikfonds wurde zwar in den Gewerkschaften energisch propagiert, ohne indes viel Anklang zu finden. Man hungerte lieber in Zeiten von Streiks, war aber nicht dazu zu bewegen, regelmäßig Beiträge zu zahlen, deren künftige Verwendung vorerst ungewiß blieb. So hatten denn die in den Gewerkschaften wie übrigens auch in den Parteiorganen lebhaft erörterten Fragen, wann und wie lange man Unterstützungen zu zahlen, sowie ob man auch Nichtmitglieder im Streikfalle zu unterstützen habe, einen mehr theoretischen als für die Praxis wichtigen Charakter. Diese letzte Frage war allerdings deswegen besonders aktuell, weil die jüdischen Gewerkschaften tatsächlich, von der Epoche des ebenso rapiden, wie kurz dauernden Aufblühens zur Zeit der russischen Revolution (1905—1906) abgesehen, nie die ganze jüdische Arbeiterschaft umfaßten, wenngleich auch der Prozentsatz der Mitglieder infolge der fortwährenden ökonomischen Kämpfe größer gewesen sein mag als der entsprechende unter den russischen und polnischen Arbeitern. Bestimmte Ziffern können freilich infolge der ständigen Fluktuationen in den Gewerkschaften und der oft nicht geordneten Buchführung nicht errechnet werden. Im allgemeinen überwog in den Gewerkschaften die Meinung, daß man den Nichtmitgliedern die Stütze in Streikfällen nicht verweigern dürfe, um sie nicht zur Streikbrecherei zu verleiten, daß man ihnen aber die Hilfe *n anderen Fällen, insbesondere bei Arbeitsvermittlung, versagen solle. Zeiten des Aufschwungs der Gewerkschaften, wo die Unternehmer °ft dazu gezwungen wurden, nur die durch die Gewerkschaft empfohlenen Arbeiter zu beschäftigen, bedeutete dies ein sehr wirksames Zwangsmittel. Bereits in dieser Periode ging man oft dazu über, die in einer Ortschaft vorhandenen Gewerkvereine der verschiedenen Fächer in einem örtlichen Zentralbureau zu vereinigen. Zu den Aufgaben des Zentralbureaus ge-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.