Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die zionistische Kolonisation
- Date
- 1923-01-01
- Page
- 133 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Die zionistische Kolonisation 133 Wie dem auch sein möge, der Zionismus legt diesen Text im sozialistischen Sinne aus. Der Jüdische Nationalfonds verteilt das Land nicht, wie es Josua tat, an Stämme und Familien in unveräußerlichen Anteilen, sondern er behält sich das Eigentumsrecht vor und verpachtet die Ländereien an die Siedler nur nach Anteilen von beschränktem Gebietsumfang, durch Verträge auf lange Sicht, oft unter Zugrundelegung der Frist des mosaischen Jobeljahres, also auf 49 Jahre oder mindestens auf 18 Jahre. Im zionistischen Staat wird es also keine Eigentümer im Sinne des römischen und des französischen Rechts mehr geben, d. h. keine Eigentümer, die mit einem absoluten und dauernden Recht ausgestattet sind, sondern Besitzer, Konzessionäre, die ein Pachtgeld zahlen und den Boden am Verfalltage zurückgeben oder ihren Vertrag erneuern lassen müssen. Sie werden dennoch mehr als Pächter sein, denn sie können nicht vor dem festgesetzten Zeitpunkt vertrieben werden, wenn sie ihre Verpflichtungen erfüllen; «sie* werden auch das Recht haben, den Boden zu verkaufen, Hypotheken aufzunehmen und ihn sogar ihren Erben zu übertragen, natürlich in den Grenzen, die ihr eigenes Recht zuläßt. '] Dieses Prinzip erscheint dem System des Kaufs auf Dauer, welches bisher in den Kolonialländern üblich war und ganze Erdteile unter die Herrschaft des Privateigentums gebracht hat, die man der Gemeinschaft hätte erhalten können, sehr überlegen. Es erscheint selbst unter dem Gesichtspunkt des Konzessionärs überlegen, denn indem dieser vom Zahlen eines Kaufpreises befreit ist, überläßt man ihm die Verfügung über das kleine Kapital, das er möglicherweise hat, und das er nun dazu verwenden kann, seinen Boden richtig auszunutzen. Denn was würde es ihm nützen, wenn er den Boden als volles Eigentum erworben hätte und ihm nichts mehr übrig bliebe, um ihn zu bebauen? Es ist sogar unter dem Gesichtspunkt des Nationalfonds und der Verwirklichung des zionistischen Programms überlegen, denn es ist durchaus richtig, daß ein durch die gemeinsamen Spenden aller Juden erworbener Boden auch Gemeingut des ganzen jüdischen Volkes bleiben soll. Überdies behält der Nationalfonds ja für sich den Nutzen des Mehrwertes der Ländereien, also einen sicheren, automatischen Gewinn nach Maßgabe des Fortschritts in Lanäwirtschaft und Verkehr und nach Maßgabe der Bevölkerungsvermehrung. Auch die Möglichkeit, den Pachtzins nach Ablauf des Vertrags zu erhöhen, kann dem kommenden zionistischen Staate die Mittel beschaffen, ohne Abgaben zu bestehen, ein Ideal, das von allen Agrarsozialisten *) verkündet wurde. Dadurch wird dann auch der zionistische Staat das vermeiden, was den Untergang so vieler anderer Länder und auch den des alten Rom bewirkt hat, nämlich das Parasitentum des Großgrundbesitzes und die Verödung des Bodens durch die Latifundien. Das ökonomische Programm des Zionismus ist zum großen Teil von einem Jüdischen National Ökonomen in Deutschland, Professor Oppenheimer, 1) Namentlich von Leon Walras in „Economic sociale".