Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die zionistische Kolonisation
- Date
- 1923-01-01
- Page
- 132 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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132 Charles Gide: Wie lassen sich die vom Jüdischen Nationalfonds erworbenen Ländereien für die Besiedlung nutzbar machen? Offenbar dadurch, daß man sie den jüdischen Einwanderern abtritt, damit sie sie bebauen. Aber in welcher Form soll diese Konzession erfolgen? Persönliches, dauerndes Eigentum? Persönliches und zeitlich beschränktes Eigentum? Kollektiveigentum oder genossenschaftliches Eigentum? Das ist eine ungeheuer wichtige Frage. Von der Antwort, die man darauf gegeben hat und geben wird, hängt die »ganze ökonomische, politische und soziale Geschichte, die der Vergangenheit und der Zukunft ab. Es ist bekannt, daß die Form des Grundbesitzes, wie sie in allen Ländern Europas eingeführt ist und nun durch die Kolonialpolitik fast auf dem ganzen Erdball vorherrscht, die aus dem römischen Recht übernommene Form des persönlichen, absoluten und dauernden Eigentumsist. Aber diese von Rom übernommene Einrichtung ist dennoch nicht die einzige Form des Gründbesitzes, die je verwirklicht worden ist. Obwohl sie als die Grundlage aller Zivilisation gerühmt wurde, hat sie doch nicht auf alle Geister Eindruck gemacht. Eine große Anzahl von Nationalökonomen und Philosophen weigert sich, sie anzuerkennen. Diese sehen darin nur eine Form des Monopols auf einen natürlichen Reichtum, der allen gemeinsam bleiben sollte, und glauben, daß, wenn auch dieses Monopol auf Grund des geleisteten Dienstes in der Vergangenheit gerechtfertigt werden könne, es als Norm auch für die Zukunft nicht angesehen werden darf. Dem alten römischen Recht des ius quiritium muß man ein neues folgen lassen. Nun hat der Zionismus gerade jenen großen Ehrgeiz, an die Stelle des römischen Eigentumsrechtes ein neues Eigentumsrecht zu setzen. Neu? Im Gegenteil, nur das Eigentumsrecht ihrer Vorfahren, das ihnen durch Moses gegeben worden war. Das Buch Leviticus sagt (Kap. 25,, Vers 23): „Das Land darf nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land, spricht der Ewige". In Anwendung dieses Gesetzes gab man alle 49 Jahre den veräußerten Boden der Familie desjenigen zurück, der ihn verkauft hatte, was also darauf hinauslief, daß der Boden nicht veräußert, sondern nur auf eine begrenzte Zeit abgetreten werden konnte. ,,Im Jobeljahr "kommt das Land zurück an den, von dem es gekauft worden war." (Leviticus Kap. 27, Vers 4.) Der Erwerber wurde nicht enteignet im eigentlichen Sinne, sondern er konnte nur der Familie des Verkäufers das Recht des Wiederkaufs nicht verweigern. Der Verkauf hatte also den Charakter eines Wiederkaufsrechts. Wir sehen in diesem mosaischen Gesetz keine kommunistische Absicht, sondern ganz im Gegenteil den Gedanken der Erhaltung des Familienbesitzes. Der Ausspruch „Mein ist das Land, spricht der Ewige" würde — für sich allein — wohl bedeuten, daß das Land niemandem und infolgedessen eben allen gehört. Aber der erste Teil des Textes scheint in Widerspruch zu stehen mit dem zweiten, denn nichts ist der Idee des Agrarkommunismus ferner als der Gedanke der Unveräußerlichkeit — und wie es scheint, besteht über diesen Punkt im zionistischen Programm einige Konfusion.