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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 2 · p. 107

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 2
Article
Der Sozialismus des alten Judentums
Date
1923-01-01
Page
107 (sequence 19)
Language
German
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Der Sozialismus des alten Judentums 107 Die Regelung des Gl undeigentums ist der Brennpunkt, in dem alle Fürsorge für die große Masse des Volkes ihre Strahlen vereinigt. Wir beschränken uns hier auf die Darstellung des Prinzips und gehen auf Einzelheiten nicht ein. Wir erwähnen nicht weiter das Recht des Armen auf die Ecke des fremden Ackers, auf Teile der Ernte und der Weinlese (III. B. M. 19, 9, 10) wir schweigen von dem Rechte des Feldarbeiters auf den Genuß der Früchte des von ihm bearbeiteten Bodens (V. B. M. 23,25 nach der Auffassung des Thalmud B. m. 87 b). Wir gehen nicht auf den Zehnten von allem Einkommen ein, den der Besitzende in jedem dritten Jahre dem Leviten und dem Fremdling, der Waisen und der^Witwe zu geben hat. (V. B. M. 14, 28, 29.) Und ganz außer Betracht muß hier der große Kampf bleiben, den die Bibel gegen den Zins führt. (II. B. M. 22, 24; III. B. M. 25, 35 ff. V. B. M. 23, 20 ff.) Eine genaue Darstellung dieser Verordnungen ist auch nicht notwendig. Denn schon die Bestimmungen und Institutionen, die wir anführten, zeigen jene Eigentümlichkeit, die die biblische Gesetzgebung vor anderen Rechten auszeichnet. ,,Die Gesetze, die Moral, die Religion sind für den Proletarier ebensoviele bürgerliche Vorurteile, hinter denen sich ebenso viele bürgerliche Interessen verstecken. Euer Recht ist nur der zum Gesetz erhobene Wille eurer Klasse, ein Wille, dessen Inhalt gegeben ist in den materiellen Lebensbedingungen eurer Klasse", dieses sittliche Todesurteil über die Bourgeoisie fällt das Kommunistische Manifest (zit. S. 9, 21), in dem Karl Marx ausdrücklich nicht nur das Wesen der modernen sozialen Kämpfe, sondern die Geschichte aller bisherigen Gesellschaft zeigen will. Der Verlauf der Weltgeschichte mag dieses Urteil oft rechtfertigen. Auf keinen Fall gilt es für die Thorah Mosis. VI. In gesetzlichen Institutionen hat der Anfang der israelitischen Geschichte, die Knechtschaft in Mizrajim und die Befreiung von dort, dauernd nachgewirkt. In die Formen, die das Gesetz geprägt hatte, ergossen sich später in Israel noch andere religiöse Ziele und Ideen. Sie schufen die Atmosphäre, in der sich das Gesetz erst entfalten konnte, und gaben seinem Rahmen Fülle und Inhalt. Diese religiösen Ideale wurden auch für das soziale Leben die bestimmenden Mächte. Als ihr Vertreter sei eine einzige herausgegriffen: es möge zum Schluß und als Ergänzung zu der Betrachtung der Gesetze die soziale Bedeutung des Thorahstudiums betrachtet werden. Das Gebot des Studiums und des Unterrichts ist dem Judentum eigentümlich und findet sich nicht in anderen Religionen. (Güdemann , Jüdische Apologetik, S. 8, 235.) Die allerfrüheste Zeit schon forderte die Vertiefung in die Thorah. „Die Worte, "die ich dir heute gebiete, sollen in. deinem Herzen sein. Du sollst sie deinen Kindern einschärfen und davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest und wenn du auf dem Wege gehest, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst",

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