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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 2 · p. 88

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 2
Article
Gemeindeorthodoxie und Separatismus
Date
1923-01-01
Page
88 (sequence 10)
Language
German
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88 Alfred Wiener: Gemeindeorthodoxie und Separatismus religiösen Einrichtungen, die der neologe Teil der Gemeinde wünscht, diesem vollkommen überlassen, und sie hat keinerlei Berechtigung, in irgend einer Weise dazu Stellung zu nehmen. Sie kann höchstens feststellen, daß sich eine Änderung mehr oder weniger weit von dem durch das Religionsgesetz Gebotenen entfernt. VI. Es wird vielfach die Auffassung vertreten, daß eine Teilung der religiösen Einrichtungen innerhalb der Gemeinde in solche konservativen und liberalen Charakters die Einheit der Gemeinde gefährde und zu einer Zersplitterung führen müsse. Dieses Bedenken dürfte jedoch nicht begründet sein. Die allgemeinen und sozialen Wohlfahrtseinrichtungen, die finanziellen Aufgaben, die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen gegenüber den staatlichen und kommunalen Organen gewähren den Körperschaften der Gesamtgemeinde ein weites Betätigungsfeld. Die Ausschaltung der spezifisch religiösen Fragen aus dem Aufgabenkreis der Gemeindekörperschaften wird der sachlichen Behandlung der Gemeindeangelegenheiten nur zuträglich sein. Erfahrungsgemäß führt die Erörterung von Fragen, bei denen es sich um religiöse Überzeugungen handelt, kaum je zu fruchtbaren Ergebnissen. So würde in dieser Beziehung die Sonderung in einer höheren Form Frieden und Einigkeit bedeuten. Dann und wann ist die Frage aufgeworfen worden, wie sich von dem Standpunkt der Gemeindeorthodoxie aus die Situation gestalten werde, wenn ihre Anhänger in den Gemeindekörperschaften die Majorität erlangt hätten. Diese Frage hat für absehbare Zeit nur theoretische Bedeutung. Selbst wenn durch besondere Umstände in den Gemeindekörperschaften sich eine nichtliberale Mehrheit bilden sollte, so würde doch die Tatsache bestehen bleiben, daß die überwiegende Mehrheit der Gemeindemitglieder den liberalen Standpunkt teilt, und die Gemeindeorthodoxie würde auf Grund eines zufälligen Mehrheitsverhältnisses den liberal gesinnten Gemeindemitgliedern nicht ihre eigenen religiösen Ansichten aufoktroyieren können. Hiervon abgesehen, bietet aber gerade die Sonderung der religiösen Einrichtungen auch den liberalen Juden die Gewähr einer Nichteinmischung der Orthodoxie. Sollte allerdings die Entwicklung den Gang nehmen, daß auch in den großen Massen das überlieferte Judentum mehr und mehr wieder Boden gewinnt und die Seelen erfüllt, dann werden auch die durch die neologe Strömung geschaffenen Einrichtungen ihre Existenzmöglichkeit einbüßen. Die Entwicklung dürfte bereits gelehrt haben, daß bei Verwirklichung der vorstehenden Forderungen die Austrittsbewegung an Bedeutung verliert, ja, daß durch sie die Möglichkeit geschaffen wird, das Aufgehen der Austrittsgemeinden in den Einheitsgemeinden zu ermöglichen. In Hamburg und Breslau ist die Schaffung einer Austrittsgemeinde aus diesem Grunde überhaupt vermieden worden. In Köln hat sie keine erhebliche Bedeutung erlangt. In Nürnberg, München und Königsberg i. Pr. ist in den letzten

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