Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Fraktionen und allgemeiner Zionismus
- Date
- 1923-01-01
- Page
- 63 (sequence 2)
- Language
- German
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Umschau: Politik 63 wirkte Unterschiedenheit von anderen Gruppen des zionistischen- Parlaments ist nirgends festzustellen. Es soll hier nicht die mehr grundsätzliche Untersuchung eingeschaltet werden, welches Recht zu zionistischen Differenzierungen aus den Anschauungen abgeleitet werden kann, in deren Namen sich die Fraktionen zusammengeschlossen haben. Ein praktischer Hinweis genügt: es gibt keine einzige wichtige Frage, zu der nicht die Anhänger derselben Fraktion in gegensätzlichster Art, oft aber in Übereinstimmung mit anderen Gruppen Stellung nähmen. Mag es sich um die Führung Weiz^ rnanns, um das Verhältnis zu England oder den Arabern, um die Form der Kolonisation oder der Finanzierung, um die Gestaltung der Organisation, um ihr Verhältnis zu Nichtzionisten 'handeln, in keiner dieser Fragen bilden die Fraktionen bestimmte, für das Gros ihrer Anhänger typische Richtungen, die typisch von denen anderer Gruppen abwichen und im Kampfe durchgesetzt werden müßten. Es sind auch nicht diese Fragen, die zu Krisen der Organisation führen. Die entstehen etwa, wenn für die ungenügend koscheren Küchen ein Schuldiger bestraft werden muß. Wenn die Fraktionen trotzdem im Plenum des Kongresses als geschlossene Gruppen auftreten, so geschieht das ausschließlich unter der Fuchtel des Fraktionszwanges. Auch die Übernahme dieser Einrichtung in unseren politischen Mechanismus könnte den Gegenstand einer lohnenden Untersuchung bilden", die ergeben würde, daß jede echte Repräsentanz des Volkswillens, jede politische Verantwortung des einzelnen Delegierten, kurz, der wesentliche Sinn der parlamentarischen Methode durch den Fraktionszwang zerstört wird. Hier muß die Feststellung genügen, daß Verlauf und Ergebnisse der Kongresse durch den Fraktions^ zwang völlig verfälscht werden. Keine der Krisen, in deren mühsamer und kaum fruchtbarer Überwindung heute die wesentliche Leistung des Kongresses besteht, wäre ohne den Fraktionszwang zu ihrer Bedeutung gekommen. Bei diesem Zustande des Kongresses muß es als eine wichtige Aufgabe erkannt werden, die Wirkungsweise der Fraktionen zu verandern. Das kann in zweierlei Art geschehen: dadurch, daß einsichtige Anhänger der raktionen, die zweifellos vorhanden sind, °esser als bisher ihre Pflicht erfüllen,. sich durchzusetzen oder zum mindesten sich von der stupiden Fessel des Fraktionszwanges freizumachen. Und zweitens dadurch, daßÄ die Gruppe der allgemeinen Zionisten, die den Hemmungen und Schiefheiten der heute bestehenden Fraktionsordnung nicht ausgesetzt ist, numerisch verstärkt wird. Das Ziel des allgemeinen Zionismus kann aber keineswegs nur darin bestehen, durch Vermehrung seines Gewichts die Manövrierfähigkeit der Organisation zu verbessern. Die Verstärkung dieser Ballastwirkung muß von einer erheblichen qualitativen Veränderung begleitet sein. Es ist kein Zweifel, daß die Schwäche der Organisation heute zum großen Teil ein Abbild und eine Folge des Zustandes des allgemeinen Zionismus ist. Zunächst wird ein Gedanke durchzusetzen und vom allgemeinen Zionismus durch sein Beispiel zu beweisen sein: daß die Organisation als eine Pflichtgemeinschaft verstanden wird. Auch hier liegt ein wichtiger Unterschied von den Fraktionen. Wir haben ja in der Organisation nicht Fraktionen, sondern, mit ganz richtiger Terminologie, Föderationen. Sie fühlen sich nicht als Parteien eines Gemeinwesens, die zwar ihre bestimmte Vorstellung von den notwendigen Entscheidungen durchzusetzen suchen, für die aber der einmal festgestellte Entschluß mit Selbstverständlichkeit als verbindlich gilt. Sondern sie sind verbündete Mächte, mit denen über die gemeinsame Durchführung der beschlossenen Aktionen, über die Art ihrer Teilnahme und die Form der Kompensationen verhandelt werden muß. Und auch wenn eine Verständigung erzielt ist, werden häufig genug Sonderaktionen den gemeinsamen Aufgaben vorangestellt. Gegenüber dieser Auffassung muß es erreicht werden, daß der Beschluß der zionistischen Organisation als Gesetz, und als oberstes Gesetz gilt. Dieselbe Aufgabe ist aber auch gegenüber der maßlösen Laschheit gegeben, die in allen Teilen der Organisation, auch im allgemeinen Zionismus, bei der Erfüllung der von der Organisation normierten Pflichten zu finden ist. Das Instrument für die Aufrichtung des jüdischen Volkes wird die Organisation nur werden können, wenn die zweifellose Verbindlichkeit ihrer Anordnungen für ihre Angehörigen sie zu einem verläßlichen Werkzeug macht. Der allgemeine Zionismus hat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Zionistische Organisation von den Zionisten ernst genommen wird. Die zionistische Pflicht wird anerkannt