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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 12 · p. 708

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 12
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
708 (sequence 5)
Language
German
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708 Samuel Rappaport: Nach dem Prinzip der Gedanken von gerader und umgekehrter Reihenfolge des hebräischen Alphabetes als Ausdruck von Rachamim und Din und als Grundlagen der Weltordnung, schuf der kabbalistisch-religiöse Dichter R. Josef Karmi, der Schüler R. Asarjah di Fanos, ein sehr langes Widduj mit der geraden und umgekehrten Reihenfolge des Alphabets.*) Die Kabbalah wertet das Widduj besonders hoch und erläutert seine Bedeutung zur Erlangung von Verzeihung und der Gnade Gottes folgendermaßen: Indem der Sünder durch das reumütige Sichbekennen zu den von ihm begangenen Sünden sich selber anklagt und seine Verschuldungen selber aufzählt, nimmt er dem Ankläger (Kategor) die gegen ihn vorbereiteten Waffen. Da nun dem Ankläger nichts übrig geblieben ist und er nun nichts Belastendes mehr vorzubringen hat, wird dem reumütigen Sündenbekenner und Selbstankläger Gnade und Verzeihung gewährt. Wer seine Sünden bekennt, bleibt ferne vom strengen Gericht. Es soll deswegen jeder Mensch alle seine Sünden bekennen, da er dadurch dem Gericht nicht mehr überantwortet wird, sondern unmittelbar in die Hand Gottes kommt, bei dem Gnade und Verzeihung ist.2) Der wichtigste und geeignetste Moment für die Thschubah ist die Nähe des Todes, die Zeit, in der der Mensch von seinem irdischen Sein und seinen sündigen Trieben Abschied nimmt und sich durch aufrichtige Reue und innere Einkehr für die Ewigkeit vorbereiten soll, damit er rein und gesühnt vor seinem himmlischen Richter erscheinen kann. Daher verlangt schon der Thalmud, daß jeder Kranke vor dem Tode aufgefordert werde, seine Sünden zu bekennen,8) Das Gebot des pflichtgemäßen Sündenbekennens für Sterbende wird vom Thalmud unmittelbar aus der Bibel abgeleitet.4) Viele Aussprüche in Thalmud, Midrasch wie in der ganzen thalmudischen Literatur begründen die hohe Bedeutung und die Pflicht des Widduj für den Sterbenden. Die maßgebendsten Codices wie der Tur und Schulchan Aruch sowie ihre zahlreichen Kommentare behandeln das Widduj mit besonderer Aufmerksamkeit. Die Aufforderung zum Widduj soll aber nicht bei einem gewöhnlichen Kranken und sogar nicht bei einem Schwerkranken, sondern nur bei einem schon Sterbenden, dessen Tod schon mit einiger Bestimmtheit erwartet wird, geschehen, nur dann, wenn die Befürchtung begründet erscheint, daß er sonst ohne Widduj von der Welt gehen könne. Aber auch bei einem schon hoffnungslos daliegenden Sterbenden soll die Aufforderung in zarter und rücksichtsvoller Weise vor sich gehen, so daß er darin mehr Aufmunterung und Hoffnung auf Genesung als eine Vorbereitung auf den Tod sehe. Die Aufforderung zum Widdujsagen darf nicht in Gegenwart von unwissenden Frauen und, Kindern geschehen, damit diese nicht in Weinen ausbrechen und den Sterbenden erschüttern. Man soll ihm u. a. sagen, daß Sündenbekennen nach nicht Sterben heiße; im Gegenteil:!) Knaf Rananim ibid., Blatt 80—88. 2) Sohar: Bo, Blatt 41 B, Pinchas, Blatt 231 A u. a. Tr. Sabbath 32 A. 4) Tr. Sanhedrin 43 B. Sifri: Bamidbar, Abschn. 5, 6—7 u. a.

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