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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 12 · p. 706

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 12
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
706 (sequence 3)
Language
German
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7o6 Samuel Rappaport: heiligen Tage der großen Versöhnung Israels mit seinem Gott: am Jörn Kippur, am Tage, an dem alle Erdenbewohner im Himmel gerichtet werden, pflegte einst im Beth ha Mikdasch der Hohepriester zur Sühnung der Vergehungen aller, sowohl der Gerechten wie der Sünder, seine eigenen Sünden und zugleich die seines Hauses und des ganzen Volkes vor Gott zu bekennen. Noch heute gehört das Widduj, d. h. das reumütige Bekennen der Sünden zum wichtigsten Bestandteil des für den Versöhnungstag vorgeschriebenen Rituals, wobei in traditioneller Weise bei der Nennung der einzelnen Vergehungen jedesmal mit der rechten Hand gegen das Herz, als Sitz der Leidenschaften und Ursache der schlechten Taten, geschlagen wird.x) Im Mittelalter wurde der bis heute geübte Brauch eingeführt, an jedem Montag und Donnerstag, mit Ausnahme von Fest- und sonstigen ausgezeichneten Tagen, nach dem Achtzehngebet das übliche Widduj zu sagen. R. Jizchak Lurja (R J) empfiehlt sogar, aus kabbalistischen Gründen, täglich am Morgen und am Abend, natürlich mit Ausnahme des Sabbaths und der oben erwähnten Tage, nach dem Achtzehngebet Widduj zu sagen, was trotz der Bedenken bedeutender thalmudischer Autoritäten, welche befürchten, daß durch die tägliche Wiederholung das Widduj nicht mit dem gehörigen Ernst und nur mehr mechanisch gemurmelt werde, doch in vielen Gemeinden, wenn auch nur in den kleineren Bethäusern, Einführung gefunden hat.2) Im übrigen bildet doch schon der sechste Segensspruch des täglich dreimal gesagten Achtzehngebetes gewissermaßen ein, wenn auch nur kurzes, Sündenbekenntnis. Der sephardisch-chassidische Ritus hat noch überdies ein weiteres, kabbalistisch angehauchtes Sündenbekenntnis dem sechzehnten Segensspruche des Achtzehngebetes eingefügt, das jedoch, da es persönlich gehalten ist, nur vom einzelnen Betenden und nicht vom Vorbeter, der für und im Namen der Gemeinde betet, gesagt wird. Die Texte der Sündenbekenntnisse sind verschieden und sind im Laufe der Zeit variiert und entwickelt worden. Die im Thalmud erwähnten Widduj - texte sind sehr kurz.3) Der klassische, aus der Zeit der G'onim stammende, und bis heute in unserem Ritual übliche Widdujtext ist das bekannte, nach der Reihenfolge des hebräischen Alphabetesgeordnete: „Aschamnu, Bagadnu"4) wie auch das gleichfalls nach der Reihenfolge des Alphabetes geordnete ,,A1 chet schechatanu lefanechah. . fi) Das ,,Aschamnu" und „AI chet" wurde später von verschiedenen, besonders kabbalistischen Schriftstellern, wie z. B. von Josef Karmi, in seinem Knaf Rananim e) von Ahron Brachjah aus Modena in seinem Maabar Jabbok, von Jesaia Hurwitz im Schnei Luchot ha Brith, von Chami Josef Dawid Asulaj (abgedruckt in vielen sephardisch chassidischen Gebetbüchern) erweitert und vermehrt. Außer dem Midrasch Koheleth Rabbah Absch. 7. 2) Chizkijah Modini in seinem Sdeh Chemed, Bd. 1 Assefeth Denim, Buchstabe W, Warschau 1896, Seite 100—101. 3) So 2. B. Jomah 36 B, 87 B usw. *) Wir haben gesündigt, wir waren treulos. 5) Wegen der Sünde, die wir vor Dir sündigten . . . ») Venedig 1627, Blatt 84—88.

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