Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 7 (1923)
- Issue
- Heft 10-11
- Article
- Die Rechabiter
- Date
- 1923-01-01
- Page
- 643 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Recbabiter Ö43 erfaßbaren Stammesganzen, sondern gleichzeitig auch mit einer Lebensgemeinschaft zu tun, die auf gewissen, alle Lebenssphären verpflichtenden Vereinbarungen geistig gleich orientierter Menschen gegründet ist und dadurch die Möglichkeit hatte, die Stürme und Wechselfälle von Jahrhunderten zu überdauern. Diese Vereinbarungen, das Gesetz Jehonadabs ben Rechab, des Gotteseiferers, fußte in der alten jüdischen Volksreligion der Wüste und konnte nur diesem Stamme, der in der Zeit, da fremde Zivilisation die alte Kultur zu bedrängen begann, als vermutlich letzter Nomadenstamm in Jisrael die Traditionen der Wüste hochhielt, verpflichtendes Gesetz werden. Bei einer höchstwahrscheinlich kommunistischen Verfassung (der alten Verfassung des ziehenden Stammes!) ist ihr wirtschaftliches Leben außerordentlich primitiv; die Produkte der Kleintierzucht werden zu Tauschobjekten, wenn sie mit anderen Stämmen,oder mit den Bewohnern fester Siedlungen zusammenkommen, oder wenn sie diese auf die Märkte nach Jeruschalajim oder Schomron bringen. Wir müssen die Bedürfnisse des Lebens an dem geringen Bedarf dieser Zeit, an der den Wüstenverhältnissen entsprechenden Bedürfnislosigkeit und an einem mit Absicht möglichst vereinfachten Standard of life messen, und werden dann erkennen, daß auch dieser Tauschverkehr um in recht geringen Umfange stattfand. Wir haben es also mit einer an ökonomischen Gütern recht armen Schicht zu tun, deren wirtschaftliche Kraft keineswegs die eines mittleren Wüstenstammes unserer Zeit, der nicht über die Einnahmen aus einer vielbegangenen Karawanenstraße verfügt, übersteigt. Dieser Armut sowie ihren Grundsätzen entsprechend, wird ihre Kleidung die einfache Kleidung des Wüstenbewohners gewesen sein, die nicht Zier, sondern allein Schutz vor den Wetterunbilden und vor dem versengenden Strahl der Sonne ist; doch müssen wir, wie bei jedem primitiven Ordensgebilde, dessen Mitglieder auf Lebenszeit verpflichtet sind, an ein gemeinsames äußeres Kennzeichen denken, das hier wohl, da es sich um Abkömmlinge Qajins handelt, in einer sichtbaren Tätowierung bestanden hat. (Man vergleiche die blaue Tätowierung der Unterlippe bei beduinischen und fellachischen Frauen Arabiens und Palästinas.) Als echte Wüstenbewohner, deren Leben auf Kampf mit Tieren, Menschen und mit. der Natur eingestellt war, waren es sehnige, hagere Gestalten, von großer körperlicher Kraft und Raschheit der Bewegungen; sicherlich vorzügliche Schleuderschützen und Kamelreiter. So muß ihr Erscheinen in Kriegszeiten an den Grenzen bewohnter Gebiete mit Schrecken oder mit Freude, je nach der Parteistellung, aufgenommen und ihre Hilfe bei Kampfhandlungen, sonderlich in späterer Zeit, da der große Teil des Volkes seßhaft und, friedlicher Lebensführung hingegeben, allmählich kriegsuntüchtig geworden war, sehr begrüßt worden sein. Über die Ordensregel ist bekannt: es war ihnen verboten Wein zu trinken, Weingärten anzulegen, sich das Haar zu beschneiden: also die alten Vorschriften des Nasirates; ferner: in festen Häusern zu wohnen, wahrscheinlich auch mit Nichtrechabiten zusammenzuwohnen und einem Toten zu 41*