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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 10-11 · p. 609

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Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 10-11
Article
Zur Geschichte des jüdischen Sozialismus
Date
1923-01-01
Page
609 (sequence 19)
Language
German
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Zur Geschichte des jüdischen Sozialismus 609 dessen wurde dieser Beschluß, den das ausländische Komitee des „Bund" sofort zu bekämpfen begann, auf der 5. Delegiertenkonferenz (Zürich 1903) außer Kraft gesetzt. So blieb denn der „Bund" bei der Bekämpfung der absoluten Herrschaft im Wege der Aufklärung der Volksmassen ohne Anwendung von Gewalttaten. Trotzdem beantwortete die Polizei jedes Hervortreten des „Bund", sei es im ökonomischen oder im politischen Kampf, durch grausamste Verfolgungen. War schon jeder Streik in ihren Augen etwas Unerlaubtes und zu Ahnendes (Fälle von Verhaftung und Bestrafung streikender Arbeiter, um sie dadurch zur Rückkehr zur Arbeit zu zwingen, waren in Rußland an der Tagesordnung), so konnte .die Tatsache, daß man einer sozialistischen Partei und gar einer jüdischen sozialistischen Partei angehörte, gar nicht hart genug bestraft werden. So wurden denn die Mitglieder des „Bund" (wie später auch die der proletarischen zionistischen Parteien) viel grausamer bestraft als die russischen oder polnischen Sozialisten. Der „Bund" erreichte daher Rekordzahlen an verhafteten und bestraften Mitgliedern. Die ersten Massenverhaftungen erfolgten noch im Jahre 1896 in Wilna, Bialystok, Odessa und anderen Städten. Es folgten die Massenverhaftungen im Jahre 1898 in Warschau, Lodz, Minsk und anderswo, bei denen über 70 Mitglieder des „Bund" festgenommen und zugleich die geheime Druckerei -in Bobruisk, die das Zentralorgan „Die Arbeiterstimme" druckte, mit Beschlag belegt wurden. Seit dieser Zeit nahmen die Verhaftungen kein Ende. Trotz des streng konspirativen Charakters der Bewegung gelang es ihr nicht, dem wachsamen Auge der Polizei zu entgehen, um so mehr als es damals in Rußland von Spionen und Provokateuren geradezu wimmelte. So endete fast eine jede Konferenz und jede zweite Versammlung und Sitzung mit Verhaftungen. Solche erfolgten auf den Bahnen, wo man Leute beim Einschmuggeln der illegalen Literatur erwischte, anläßlich der Entdeckung von geheimen Druckereien, anläßlich der Streiks, Demonstrationen usw., oft auch nur auf eine gewöhnliche Anzeige hin. Allein in den zweieinhalb Jahren nach der Entstehung des „Bund" wurden ca. 1000 seiner Mitglieder verhaftet. Die Bestrafung erfolgte in der Regel auf administrativem Wege, also ohne Inanspruchnahme der Gerichte. Lediglich in solchen Fällen, für die Todesstrafe oder Zwangsarbeit vorgesehen war, wurden die Verhafteten vor ein außerordentliches (in der Regel: Kriegs-) Gericht gestellt, dessen Urteil fast immer vorausgesehen werden konnte. In den andeien Fällen lautete das Urteil am häufigsten auf jahrelange Verschickung nach Sibirien oder in die entlegenen Gouvernements des europäischen Rußland. Daneben kamen auch ziemlich häufig Gefängnisstrafen und Stellung unter Polizeiaufsicht vor. In allen Fällen dauerte es aber monate-, oft auch jahrelang, bis das Urteil gefällt wurde, und unterdessen schmachteten die Verhafteten, sehr oft mit gemeinen Verbrechern zusammen, in Untersuchungsgefängnissen, wo ihre menschliche Würde auf Schritt und Tritt erniedrigt und ihnen das Leben zur Hölle gemacht wurde. Natürlich bedeutete auch die Verschickung nach Sibirien Heft 10/11. 39

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