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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 6 · p. 354

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 6
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
354 (sequence 20)
Language
German
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354 Samuel Rappaport: Aus dem religiösen Leben der Ostjuden Umlauf, besonders häufig in der Fassung, daß über böse und sündige Menschen der unheilbringende Fluch eines Zaddik gekommen ist. Die Sitte, Nachkommen und Schüler vor dem Tode zu „benschen", *) d. h. zu segnen, ist im frommen Osten sehr populär. Andächtig und ernst neigen die Kinder oder Enkel ihr Haupt, auf das der Kranke seine Hände legt. Die Augen gegen Himmel gerichtet und mit leiser, kaum vernehmbarer Stimme sagt er verklärt und mit Inbrunst seinen Segen. Ein heiliger und feierlicher Ernst herrscht in solchem Moment im Zimmer, aus dem jede sorgenvolle und trübe Stimmung gewichen zu sein scheint. Ein nicht zu verkennender Abglanz höherer Freude erstrahlt jetzt aus dem Auge des Kranken. In dem tatkräftigen Leben und der frisch blühenden Jugend seiner Nachkommen, auf deren Haupt er, wie einst Vater Jakob 2) segnend seine Hände gelegt hat, sieht er das Fortleben seines irdischen und sittlichen Ich. Aus Anlaß des letzten Segens erteilen gewöhnlich die sterbenden Eltern auch ihren Nachkommen eindringliche Ermahnungen: sie sollen, gleich ihren Ahnen, am Glauben, frommem Lebenswandel, und der „Jüdischkeit" überhaupt, treu und unentwegt festhalten, was auch über sie kommen möge, damit die Ahnen im Himmel sich ihrer Nachkommen nicht zu schämen brauchen. Den Knaben wird besonders eingeprägt, daß sie in Gottes Wegen wandeln und fleißigThorah lernen. „Und sollen begehren zi sein a Jüd", in welchen wenigen Worten schon alle Wünsche bezüglich jüdischer Pflichten und jüdischen Lebenswandels überhaupt ausgediückt erscheinen.* Oft kommt es vor, daß Eltern, die in bezug auf die fromme Lebensführung der Kinder manches auszusetzen hatten, den letzten Segen als besonders geeigneten Moment zur Ermahnimg und Zurechtweisung benutzen, im Bewußtsein, daß bei so ernster Gelegenheit geäußerte Worte und Wünsche nicht ungehört bleiben und wie ein heiliges Vermächtnis bewahrt und befolgt werden werden. Oft knüpfen sogar Eltern die Verwirklichung ihres an die Kinder erteilten letzten Segens an die Bedingung, daß sie „gut und fromm sein und sich jüdisch führen würden". Ist doch die Nähe des Todes der für erfolgreiche Zurechtweisung geeeignetste Moment.3) In der Tat werden solche von Eltern an ihrem Krankenlager geäußerten Wünsche in den meisten Fällen von den Kindern befolgt. Man findet noch heute im Osten viele, die sonst nicht zu den wirklich Frommen gehören, aber, im Gegensatz zu ihrer sonstigen Lebensführung, doch an einzelnen rituellen Vorschriften, wie z. B. den Speisegesetzen, der Sabbathruhe, dem täglichen Th'fillinlegen u.dgl. mit peinlichster Gewissenhaftigkeit festhalten, nur deswegen, weil Vater oder Mutter auf ihrem Totenbette dies gewünscht haben. Bei besonders gelehrten und frommen Männern und ganz besonders bei Zaddikim ist es Brauch, daß außer den Nachkommen auch die ihnen nahe- 1) Vom lat. benedicere. 2) Genesis 48, ti. 3) Sifri zum V. Buch Moses, 65 b.

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