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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 6 · p. 348

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 6
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
348 (sequence 14)
Language
German
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348 Samuel Rappaport: Testament und ohne Hinterlassung von_„01amoth" aus der Welt zu scheiden. Obzwar die ostjüdische Frau zumeist kein namhaftes Eigenvermögen besitzt, weil über ihr Hauptvermögen fast immer der Mann verfügt, sucht sie es doch, wenn auch im bescheideneren Umfange, dem Gatten gleichzutun. Selbst arme Frauen trachten, „sich in einen Verein einzukaufen", der sie in seine „ewige Gedenktafel" einträgt, ihr Kaddisch sagt und an ihrem Todestag Mischnajoth lernt. In den Listen der Stifter und Spender der vielen Vereine und Institutionen findet man nicht wenige Frauennamen, die sich durch Legate und Stiftungen verdient gemacht haben. Im übrigen verfügen die allermeisten Testatoren, daß die durch sie geschaffenen ewigen Stiftungen neben ihren Namen auch den ihrer Frauen tragen. Ebenso ist es natürlich in den, selteneren, umgekehrten Fällen. Die Legate und Stiftungen bestehen entweder aus Bargeld, das in Effekten, Einlagebüchern bei Banken und, was seltener vorkommt, in Hypotheken fruchtbringend angelegt wird, oder aus Immobilien, gewöhnlich städtischen Häusern. In vielen kleinen und fast in jeder mittleren jüdischen Gemeinde des Ostens gibt es sogenannte Kahalshäuser, Spitalshäuser, Thalmudthorahhäuser und dergleichen. Es sind dies allermeist Stiftungshäuser, die in letztwilligen Verfügungen für fromme und gemeinnützige Zwecke vermacht worden sind. Die aus Bargeld bestehenden Legate und Stiftungen sind zumeist im Laufe der Zeit durch politische und soziale Umwälzungen, Konfiskationen, Kriegsereignisse, Geldentwertung, wie im letzten Kriege, fast zur Gänze verloren gegangen. Von den Immobilien sind zwar viele, besonders während des letzten Krieges, durch Brand und Geschosse der Vernichtung anheimgefallen, doch ist noch immer eine beträchtliche Anzahl von ihnen erhalten geblieben. In vielen Städten findet man noch heute Häuser, die seit mehr als hundert Jahren ihren segensreichen Bestimmungen dienen. Diese Häuser sind oft durch eine an der Außenwand angebrachte Tafel weithin kenntlich, die den Namen und Todestag des Spenders sowie den Zweck, für den das Haus bestimmt ist, verzeichnet. In vielen, im letzten Kriege zerstörten Städten des Ostens sind an den Trümmern solcher Häuser die Stiftungstafeln erhalten geblieben und verlangen nach Wiederaufbau und Gutmachung des begangenen Verbrechens *). Die Gemeinde als solche betrachtet sich gewissermaßen als Miterbin jedes Bemittelten. Der Brauch, in der letztwilligen Verfügung Legate und Stiftungen für fromme und gemeinnützige Zwecke zu testieren, ist für das ostjüdische Gemeindeleben von nicht geringer kultureller und sozialer Bedeutung. x) In dem im letzten Kriege von den Russen zum Teil verbrannten Buczacz (Galizien), wo fast ausschließlich der jüdische Stadtteil gelitten hat, sucht man die Stiftungshäuser in der Weise wieder aufzubauen, daß man die übrig gebliebenen Ruinen Mietern überläßt, die sie aus eigenen Mitteln wieder aufbauen und wohnlich machen und dafür eine Reihe von Jahren keinen Mietzins zu zahlen brauchen. Natürlich ist das lediglich bei nur halb zerstörten Baulichkeiten rentabel.

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