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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 6 · p. 347

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 6
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
347 (sequence 13)
Language
German
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 347 Alter der Bewerberinnen Rücksicht genommen, indem den älteren Mädchen der Vorrang vor den jüngeren eingeräumt wird. Es gilt aber als Regel, daß Bräute, die schon einmal in die Verlosungsurne gekommen und nicht ausgelost worden sind, ohne Rücksicht auf Qualifikation der Bewerberinnen des nächsten Jahres, Verwandtschaft oder höheres Alter, automatisch wieder zur Verlosung gelangen und nicht mehr vor anderen zurückgesetzt werden können. Eine solche Verlosung des Heiratsstipendiums bildet stets das Tagesgespräch der Gemeinde. Jeder lobt alljährlich immer wieder das gute Werk des Spenders, jeder beneidet ihn um seinen großen Lohn im Jenseits, um so mehr, wenn eine verwaiste Braut das Los gezogen hat. Fast all diese frommen und gemeinnützigen Institutionen sind als Vereine organisiert. Die regelmäßigen Mitgliedsbeiträge bilden den Grundstock zu ihrer Erhaltung. Sie alle fast haben eigene Bethäuser oder wenigstens kleinere Betstätten, sogenannte Minjanim. Überall dort gibt es eine Tafel zum ewigen Andenken1), wo die Namen und Todestage der verstorbenen Mitglieder und Förderer verzeichnet sind. 12. Manche frommen Hausbesitzer pflegen in ihrem Hause ein oder zwei Räume, einen für Männer und einen für Frauen, an ein privates ,,Minjan" als Betstätte zu überlassen. Die mit der Erhaltung einer solchen Betgemeinde verbundenen Ausgaben, wie z.B. Löhne an Diener, Vorbeter, Beleuchtung usw., werden durch Spenden beim Aufrufen zur Thorah gedeckt. Zumeist verbinden sich die hier Betenden zu einem Verein, der gleichzeitig auch frommen und gemeinnützigen Zwecken dient. In vielen Fällen überläßt der Hausbesitzer, der selbstverständlich eines der wichtigsten und angesehensten Mitglieder des Minjan ist, ihm in seinem Testamente die bisher innegehabten Lokalitäten zur ewigen Benützung, natürlich ausschließlich als Betstätte. Mitunter wird erst nach dem Ableben desTestators, auf Grund seiner letztwilligen Verfügung, eine solche neue Betstätte in seinem Hause begründet. Solche Betstätten werden immer nach dem Namen ihres Begründers benannt. Man bezeichnet sie allgemein als Klaus oder Minjan. Auch dort finden natürlich Thorahvorträge und ,,Lernen" statt. 13. In neuerer Zeit werden in letztwilligen Verfügungen Beträge zur Unterstützung von Knaben testiert, die sich dem Handwerkerstande widmen wollen. 14. In manchen Städten gibt es'Häuser, die zum Zwecke der Überlassung unentgeltlicher Wohnungen an arme Familien testiert werden und in der Regel der Verwaltung der jüdischen Gemeinde unterstehen. Gewöhnlich genießen bei der Zuteilung solcher Wohnungen arme Familien, die mit dem Testator in verwandtschaftlicher Beziehung stehen, den Vorzug. Frauen stehen den Männern in Brauch und Pflicht der Errichtung einer letztwilligen Verfügung, und ganz vorzüglich in der Schaffung von Heiratsstipendien für arme Bräute nicht nur nicht nach, sondern sind in der Regel verhältnismäßig noch mehr als diese darauf bedacht, nicht ohne x) „Luach le sikkaron olam."

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