Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 7 (1923)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1923-01-01
- Page
- 346 (sequence 12)
- Language
- German
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346 Samuel Rappaport: entsprechender Teilbetrag eingehändigt wird. Bemerkt muß werden, daß im Osten nur sehr arme Kranke, und auch diese nur ungern, in ein Spital gehen. Die Krankenpflege im jüdischen Spital ist in der Regel unentgeltlich. In Gemeinden, wo noch keine Thalmud Thorah, J'schibah oder noch kein Spital vorhanden ist, werden Beträge behufs Gründung dieser Institutionen testiert. 10. Einmalige Beträge zur Ausbesserung der im Osten häufig schadhaften Friedhofsumzäunung oder zur Restaurierung des rituellen Tauchbades (Mikwah), der Synagoge oder des Beth ha Midrasch. Meist bedürfen diese Gebäude neuer Bedachungen. 11. Am beliebtesten und häufigsten sind die ewigen Stiftungen, deren es in jeder nur halbwegs größeren ostjüdischen Gemeinde relativ viele gibt und deren jährliche Erträgnisse als Heiratsstipendium an eine oder einige arme jüdische Bräute alljährlich am Todestage des Stifters verteilt werden. Es sind dies die sogenannten Hachnasath-Kallah1) Stiftungen. Die Ausstattung von Bräuten gehört nach altjüdischer Auffassung zu jenen hohen Tugenden und guten Werken, deren Früchte der Mensch schon in diesem Leben genießt und deren Grundstock ihm im ewigen Leben zugute kommt2). So gilt die Übung, armen jüdischen Mädchen durch tatkräftige Förderung und Unterstützung zur Heirat zu verhelfen, als vornehmste aller guten Taten. Die Hilflosigkeit eines armen Mädchens, das Bewußtsein, die Gründung einer jüdischen Familie zu ermöglichen, sowie die Möglichkeit, die durch Armut und Verzweiflung mitunter drohende Entgleisung einer „jüdischen Tochter" zu verhüten, wofür jeder in der Gemeinde Gott gegenüber verantwortlich ist und womöglich gar an seinen eigenen Kindern gestraft werden kann, — solche Vorstellungen und Beweggründe sind es, die das Gebot der Ausstattung armer Bräute unter allen guten Werken als erstes in den Vordergrund treten lassen. Fast in jeder ostjüdischen Gemeinde gibt es Vereine, die diesen Zweck haben, und ebenso gibt es in vielen Gemeinden vornehme Frauen, die darin den Inhalt und Zweck ihres Lebens sehen. Wird in der Gemeinde für ,,Hachnasath Kallah" gesammelt, dann wird es wohl niemanden geben, der sich hier seiner Pflicht entzieht. Bei Chassidim kommt es sogar oft vor, daß ein armer, ganz ohne Barmittel dastehender Chassid für seine Tochter eine unverhältnismäßig sehr hohe Mitgift ohne jede Sorge dem, mit Zustimmung oder auf Anraten des Zaddik gewählten, Bräutigam verspricht, in vollster Zuversicht, daß die reichen Anhänger seines Zaddik nicht nur die Mitgift, sondern sogar die Kosten der Ausstattung aufbringen werden. Die Verteilung der Heiratsstipendien geschieht auf Grund einer Verlosung unter den sich meldenden Bräuten. Bei der Zulassung zur Verlosung werden, im Sinne der meisten Testamente, Verwandte der Stifter bevorzugt. Im allgemeinen gilt als Regel, daß verwaiste Bräute den Vorzug vor solchen genießen, die noch Eltern haben. Mitunter wird auch auf das!) „Ausrüstung der Braut." 2) Mischnah „Peah", I, i.