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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 6 · p. 343

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 6
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
343 (sequence 9)
Language
German
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 343 einen Stolz unseres thalmudischen Schrifttums bilden, sind auf diese Weise der Nachwelt erhalten geblieben. Bei Zaddikim gehören, neben den zu rituellen Zwecken benützten, auch die im Profangebrauch gewesenen Gegenstände, zu den besonders wertvollen Erbstücken, deren Besitz wie der kostbarer Kleinodien begehrenswert erscheint: so z. B. der Stock des Zaddik, seine Tabakdose, Pfeife und sogar seine Kleidungsstücke. Manche Chassidim benützen ein vom Zaddik ererbtes Hemd als sogenannten „Kittel" (Sterbehemd, das der Jude bei der Trauung, am Sederabend wie am Jörn Kippur trägt und in dem er auch begraben wird). Ein Hauch von Heiligkeit umweht diese Gegenstände. Wer einen solchen in seinem Hause besitzt, in dessen Heim lebt der heilige Geist des Zaddiks; ein solcher Gegenstand vermag, in gegebenen Fällen, vor so manchem Unglück zu bewahren und mitunter sogar Krankheit abzuwehren. Manche Zaddikim verteilen noch vor ihrem Ableben solche rituellen und profanen Gegenstände.1) Reiche Chassidim bieten oft sehr große Summen für einen solchen, von einem berühmten Zaddik herrührenden, Gegenstand. Nur selten entschließt sich selbst der ärmste Chassid, ein so heiliges, seinem Herzen teures Gut zu verkaufen; es sei denn, daß ihn ein äußerster Notfall dazu zwingt; aber auch in diesem Falle schaut er darauf, daß die Reliquie in würdige Hände gelangt. c) Legate und Stiftungen. Einen integrierenden Bestandteil fast aller von bemittelten Erblassern errichteten Testamente bildet der Abschnitt, der von Legaten und Stiftungen für fromme und wohltätige Zwecke handelt. Im Osten heißt es, wenn jemand sein Testament errichtet, in dem er sein Vermögen unter seine Erben verteilt, so solle er sehen, daß er selber auch nicht leer dabei ausgehe; er soll auch sich selbst zum Miterben seines Vermögens einsetzen und durch Errichtung frommer und wohltätiger .Legate und Stiftungen für sein Seelenheil Sorge tragen. „Wer es bett sich git, der schluft git" ( Wer sein Bett gut herrichtet, der schläft gut), denn „beim Hinscheiden des Menschen begleiten ihn (in die Ewigkeit) weder Gold noch Silber noch Edelsteine, sondern ganz allein Thorah und gute Werke"2). Selbst wer bei Lebzeiten der Pflicht des Wohltuns nicht Gex) Mein Großvater mütterlicherseits — der thalmudisch und kabbalistisch hochgelehrte R. Naftali Herz Goldstern (starb 1883 in Lemberg) — erhielt aus dem Nachlasse des „alten Beizer Zaddik" R. Schalom Rokach, (starb 1855 in Beiz, Galizien) dessen Verwandter und Anhänger er war, die mit Gold und Silberfäden gewirkte Borte, die sogenannte „Attarah" (Schmuck) oder „Schpanie", wie sie im Osten genannt wird, von dessen Kittel zur Erinnerung. Die „Schpanie" trug dann mein Großvater an seinem „Kittel" bis an sein Lebensende; sie galt ihm als das wertvollste Kleinod seines Besitzes. Die „Schpanie" wird vor dem Begräbnis ihres Besitzers vom Kittel entfernt, da bekanntlich außer den vorgeschriebenen Totenkleidern kein sonstiger Gegenstand und am allerwenigsten Schmuck der jüdischen Leiche mit ins Grab gegeben wird. Zu meiner Bar-Mizwah verfertigte mir meine Großmutter aus dieser „Schpanie" einen, im Osten allgemein üblichen, Magen-Dawid-Schmuck für meinen Th'fillinbeutel. 2) Pirke Aboth 6. 9. („Sprüche der Väter").

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