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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 6 · p. 342

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 6
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
342 (sequence 8)
Language
German
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342 durch Gelehrsamkeit und Frömmigkeit hervorragender Ahne diese Th'fillin beim Beten getragen hat, dann werden sie noch höher gewertet. Bei Errichtung eines Testamentes gehören solche Th'fillin mitunter zu den besonders wertvollen Erbstücken, über die der Testator gesondert verfügt und die er in der Regel dem ältesten Sohne vermacht. Die Th'fillin Raschis bekommt nur der älteste, Rabbenu Tams Th'fillin der jüngere Sohn. Falls jedoch im Testament keine Verfügung über die Zuteilung der Th'fillin getroffen wird, dann verlosen sie die Söhne untereinander. Nur wenn keine Söhne vorhanden sind, bekommen die Schwiegersöhne die Th'fillin ihres Schwiegervaters. Th'fillin, die ein Sohn vom Vater erbt, werden dann von ihm selber beim Beten benützt, während er seine eigenen, in denen er bis nun gebetet hat, gewöhnlich einem seiner Söhne oder Enkel zur Bar Mizwah oder bei anderer Gelegenheit schenkt. Nur äußerst selten kommt es vor, daß jemand Th'fillin, die von einem berühmten Sofer oder aus dem Erbe eines Ahnen herrühren, zu Markte trägt, es sei denn bei gänzlicher Verarmung und auch dann nur für einen besonderen Notfall — etwa zur Verheiratung einer Tochter — oder bei einem ungewöhnlichen Unglück, das zur Veräußerung eines so unschätzbaren Gutes zwingt. Aber auch in solchem Falle wird darauf geachtet, daß die Th'fillin in würdige Hände kommen, und es wird überdies gewöhnlich ein Rückkaufsrecht bis zu einem bestimmten Termine ausbedungen. Solche Th'fillin finden stets viele Liebhaber und hohen Kaufpreis. Zu den letztwilligen Verfügungen gehört mitunter bei Rabbinern und sonstigen Gelehrten auch die Anordnung über die Herausgabe von noch nicht veröffentlichten gelehrten Schriften. Viele sind entweder aus Armut nicht in der Lage gewesen oder haben es aus Bescheidenheit unterlassen, ihre geistigen Produkte der Öffentlichkeit bei Lebzeiten bekannt zu geben. Sie verpflichten nun ihre Nachkommen, ihre Schriften zu veröffentlichen. Es sind dies zumeist mehr oder weniger wertvolle Kommentare zu Bibel und Thalmud oder Korrespondenzen und Entscheidungen über gelehrte, theoretische sowohl wie auf das praktische Leben bezugnehmende religionsgesetzliche Fragen, sogenannte ,,Schaalothund Th'schuboth"(=Fragen und Antworten). Aus Pietät dem Wunsch ihres Vaters gegenüber und nicht weniger aus dem Bestreben, seine geistige Größe der Nachwelt zu zeigen und das Ansehen der Familie dadurch zu begründen oder zu erhöhen, suchen nun die Nachkommen die Handschriften aus eigenen Mitteln zu veröffentlichen, da Gelehrte nur äußerst selten die für solche Zwecke notwendigen Gelder hinterlassen. Diese Bücher erweisen sich oft bei der Verheiratung der Kinder als eine indirekt rentable Kapitalsanlage, da auch mittellose Nachkommen von Gelehrten eine angesehene Stellung in der Gesellschaft einnehmen und für ihre Kinder reiche Heiratspartien finden können. Wenn die Kinder selber nicht über die nötigen Mittel für die Herausgabe der Werke ihres Vaters verfügen, finden sie fast immer Gönner und Förderer für das Werk der Veröffentlichung. Viele hervorragende Werke, die

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