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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 5 · p. 290

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 5
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
290 (sequence 10)
Language
German
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290 Samuel Rappaport: gerichtet und behandelt demgemäß manche persönlichen und familiären Momente, die wegen ihrer spezifischen, in gewisser Beziehung chassidischen Eigenart hervorgehoben zu werden verdienen. So heißt es u. a. „An jedem Tage sollet ihr lernen in den Büchern der Alten wie ,Chobot hal'babot', ,Reschit chochmah' und besonders in den übrigen alten Sittenbüchern, denn ihr werdet die zeitgenössischen Bücher der Zaddikim nicht verstehen, wenn ihr keine Moral aus den älteren Sittenbüchern geschöpft habet. In jeder Not und Enge — was Gott behüten möge — sollt ihr mit gebrochenem Herzen und Wohltun auf mein Grab kommen .... vielleicht werde ich wert sein, für euch (im Himmel) zu beten . . . Meine Söhne! Hütet euch vor Fluch, Eid, Gelübde und häßlichen Redensarten, denn in meinem Alter habe ich aus den Tiefen meines Herzens vor dem, der Herzen und Nieren prüft, reumütig Bekenntnis abgelegt über das Wort „Schwanz"1), das ich im Scherz einem Menschen zugerufen habe: denn die Sünde des Beschämens, selbst einem Niedrigen gegenüber, ist Blutvergießen und tatsächlichem Morde gleich2). — Meine Söhne! Die T'fillin Raschis und Rabenu Tams8) sollt ihr durch das Los unter euch verteilen. Ihr sollet keine profanen Gespräche führen, während ihr Raschis oder R. Tams T'fillin an euch habet. Meine Söhne! Ihr sollet durch Fachleute die Bücher undMobilienschätzen lassen: ihr sollet ein Drittel und meine Töchter sollen zwei Drittel vom Erlös bekommen, denn die Töchter sind sehr bedürftig. Ihr sollt euch Mühe geben, daß die Bücher, das Erbe eurer Väter, in euren Händen bleiben. Ihr sollt wegen des Erbes keinen Streit führen, da dies den Toten sehr schmerzt. Bei allgemeiner oder privater Not sollt ihr mich auf meinem Grabe verständigen, vielleicht werde ich würdig erscheinen, zu beten vor dem Gotte Israels für unser Volk und unsere Brüder, das Haus Israel. Denn alle meine Lebtage habe ich mich in der Liebe zu Israel erzogen. Vielleicht werde ich durch euch, meine Kinder würdig sein, wenn ihr meine Seele erhöhen werdet und sich an euch bewahrheiten wird: ,,ein Sohn macht seinen Vater verdienstvoll"4), daß ich in Frieden auf meinem Lager ruhe. # Amen! so möge es Gott gefällig sein. Seid gesund! seid gesund! seid gesund!5) Meine Frau und Söhne und Töchter und Enkel und Genossen und alle Stadtx) Wenn man im Osten einem „Schwanz" zuruft, heißt es so viel wie „Narr", „Trottel". 2) Babyl. Talmud ,,Babah Meziah'58,6. 3) Bekanntlich verlangt R. Tarn (R. Jakob ben Meir, ein Enkel Raschis) eine andere Einordnung der Thorahabschnitte für die T'fiiiin als sein Großvater Raschi. Die T'fillin mit der Einordnung Raschis werden „Raschis T'fillin" und mit der R. Tam's werden „R. Tams Pf iiiin" genannt. Als bindend und verpachtend sind allgemein Raschis T'fillin anerkannt. Die jüngere Kabbalah hat, neben den T'fillin Raschis, auch das Legen der T'fillin R: Tams als Pflicht anerkannt. Der Chassidismus, auf dem Boden der Kabbalah gegründet und entwickelt, hat von ihr die T'fillin R. Tam's übernommen und das Legen seinen Anhängern, selbstverständlich unbeschadet der T'fillin Raschis, gewissermaßen als chassidische Pflicht empfohlen; JederChassidlegt, am ersten Hochzeitstage anfangend, vor Schluß des Morgengebetes nach dem Ablegen der T'fillin Raschis die T'fillin R. Tams an, jedoch ohne den für das Legen der T'fillin bestimmten Segensspruch; 4) Babyl. Talmud, Sanhedrin, 104. 5) Der dreimalige Ruf: „Seid gesund!" ist im Texte jiddisch.

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