Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1923-01-01 · Heft 5 · p. 287

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 5
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
287 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3101111-3101189-3101195-3108113--6061-3108165
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 287 Nachkommen bis an das Ende aller Geschlechter." Auch den Genuß von Traubenwein verbietet R. Alexander Süßkind seinen Nachkommen, bis auf die ganz geringen Quantitäten, die zu rituellen Zwecken wie Kiddusch, Habdalah u. dgl. unumgänglich notwendig sind. Das Gebot der Nächstenliebe soll sich auf alle, auch die sonst nicht beachteten, Momente im gesellschaftlichen Verkehr erstrecken. So z. B. wenn man bemerkt, daß jemandes Kleid defekt ist, ohne daß er es weiß, ist man verpfichtet, ihn darauf aufmerksam zu machen; wenn man hört, daß jemand krank ist und man von einem heilkräftigen Mittel erfährt, muß man ihn davon unterrichten. Bei solchen Handlungen soll man sagen: „Ich bin bereit, das Gebot zu erfüllen, yrie es in Deiner heiligen Thorah geschrieben steht: ,Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst."4 Ein Hauch von Heiligkeit, Frömmigkeit und echter, wahrer Menschenliebe durchweht das ganze Testament R. Alexander Süßkinds. Viel Verbreitung und nicht geringes Ansehen genießt auch das unter dem Titel „Beth Abraham"1) bekannte Testament des R. Abraham Danzig, der durch seine populären Ritualwerke; „Chaje* Adam"2) und „Chochmat Adam"8) berühmt geworden ist. Er war früher Kaufmann und wurde erst im vorgerückten Alter Rabbinatsverweser in Wilna, wo er im Jahre 1821 starb» Sein Testament gibt seinen Kindern genaue Verhaltungsmaßregeln für alle Stunden des Tages, von morgens bis abends, sowie sittlich fromme Unterweisungen für alle Handlungen und Lagen des Lebens. In der Einleitung verlangt er, daß die Kinder in den ersten dreißig Tagen nach seinem Ableben täglich in diesem seinem Testamente wenigstens eine Seite aufmerksam lesen sollen, damit die darin enthaltenen Lehren und Grundsätze nicht ohne Wirkung bleiben. Ferner wünscht er, daß dies sein Testament bald nach seinem Tode durch den Druck veröffentlicht und so der breiten Masse zugänglich gemacht werde. Das Testament enthält außer der Einleitung einundfünfzig Abschnitte und überdies am Schluß Anordnungen über Krankenbesuch, Sündenbekenntnis sowie die bei seiner Agonie und Bestattung zu beobachtenden Maßregeln. Von besonderem Interesse ist der Abschnitt 31 seines Testamentes, wo er seinen Nachkommen verbietet, ihre — im Osten damals noch allgemein herrschende — sogenannte „jüdische" Tracht mit der ihrer nichtjüdischen Nachbarn zu vertauschen, um sich dadurch nicht als Juden kenntlich zu machen, denn „das Ändern der Tracht, die eure Ahnen getragen haben, verursacht viel Übel, bringt Übermut in das Herz des Menschen und verleitet ihn zur Sünde. Wer seine Tracht nicht der jüdischen anähneln will, kleidet sich in die Hülle des Übermuts» um sich über seinen (jüdischen) Nächsten zu erheben. Hiervon kommen viele Übel und Gebotsübertretungen, wovor Gott bewahren möge. Seid hierin behutsam, dann wird euch gut sein. Die andere Praxis der deutschen Juden ist nicht als Beweis heranzuziehen, denn diese tragen *) Haus Abrahams. 2) Das Leben des Menschen. „ 3) Die Weisheit des Menschen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.