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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 5 · p. 286

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 5
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
286 (sequence 6)
Language
German
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286 Samuel Rappaport: Besonderes Ansehen und große Wertschätzung in gelehrten und chassidischen Kreisen des Ostens genießt das Testament des bekannten kabbalistisch und talmudisch gebildeten R. Alexander Süßkind aus Grodno, des 1794 verstorbenen Verfassers des bekannten Sitten- und Ritualbuches „Jessod weschoresch ha abodah" *). Aus Achtung und Ehrfurcht blieb ein Spielraum von 4 Ellen um sein Grab unbelegt2). Das Testament ist ziemlich umfangreich und enthält in der Lemberger Ausgabe von 1850 fünfundzwanzig Druckseiten; es ist ausschließlich an die Kinder des Testators gerichtet. Ungewöhnliche Sittlichkeit und erhabene tiefempfundene Religiosität tragen dieses herrliche Vermächtnis. Es ist ein großer Ausdruck der Heiligung des Lebens in allen seinen Lagen. In jeder Handlung soll man den Ausdruck der Gnade und des Schöpferwillens erblicken und Ihm bei jeder Handlung und jedem Geschehen den kindlichen Dank zum Himmel schicken. Rabbi Süßkind erzählt, wie er bei einer jeden noch so geringfügigen Handlung, wie z.B. selbst beim Tabakgenusse, Gott für die erwiesene Gnade gedankt habe, da doch so viele Menschen sich aus Armut diesen Genuß versagen müssen. Er befiehlt seinen Kindern, diesem Beispiel zu folgen, denn wenn man hei jeder Handlung Gott danke, werde man sich stets der höheren Gnade bewußt sein und könne der Sünde nicht verfallen. Auch befiehlt er, auf die Sauberkeit des Körpers zu achten, da man nicht unreinen Leibes vor Gott treten dürfe. Eindringlich verbietet er seinen Nachkommen (ebenso wie der später erwähnte R. Abraham Danzig), irgendwelche Ehrenämter in Gemeinden und Vereinen anzunehmen, oder sich als Zeugen aufzudrängen, da dies alles zu Hochmut, Mißbrauch und Sünde führen könne. Mit ganz besonderem Nachdruck verbietet er allen seinen Nachkommen wie allen von ihnen kommenden Generationen den Genuß von Schnaps, selbst in den allerkleinsten Quantitäten. „Ich befehle — heißt es dort — daß ihr wie auch eure Söhne und Töchter, mit denen euch der Schöpfer, gesegnet sei Er, beschenken wird, euch schon von der Jugend auf vom Branntweingenuß wie von einem rituell verbotenen Trank absolut fern halten sollet.. . . Wenn ihr euren Söhnen Frauen geben werdet, sollt ihr auf deren Eltern dahin wirken, daß auch sie ihren Töchtern jeglichen Branntweingenuß verbieten, und sie sollen genötigt werden, diesem Verbot zuzustimmen, denn das" ist der an euch gerichtete Auftrag als Gebot eines Sterbenden, um so mehr, als es die Pflicht eines Juden ist seine Kinder und Angehörige darüber zu verwarnen, denn in Folge unserer Sünden ist, wie ich gesehen habe, viel Unglück durch Branntweingenuß gekommen über diejenigen, die sich dies angewöhnt haben und ganz besonders über Frauen. Meine teuren Kinder! Ich befehle euch dies unter dem strengen Gebot der Ehrung des Vaters und der Befolgung des Vermächtnisses eines Sterbenden, nicht nur euch allein, sondern allen meinen A) „Grundlage und Wurzel des frommen Dienstes*'. 2J Siehe Finn: Knesseth Israel („Die Gemeinde Israels*'), Warschau 1886, Buchstabe Sajin, S. 313.

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