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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 5 · p. 285

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 5
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
285 (sequence 5)
Language
German
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 285 Talmud"1) durch Salomon Schechter nach einer Handschrift veröffentlicht worden. Sehr verbreitet und von nicht geringem Einfluß auf die gelehrten Kreise des Ostens ist das Testament des R. Abraham Hurwitz (lebte in Lemberg um das Jahr 1590), Schülers des R.Moses Isserle (RMU) und Vaters des R. Jesaia Hurwitz, des Verfassers der Sehne* Luchot haBrith" (SCHLUH)2), sowie das seines Enkels R. Scheftel Hurwitz, des Sohnes des SCHLUH. Das Testament des R. Abraham Hurwitz ,,Jesch Nochlin"3) betitelt, enthält außer der Einleitung Normen und Unterweisungen, die je nach der behandelten Materie in mehrere Kapitel geordnet sind, so u.a. Belehrungen über: Beten, Wohltun und Zehenten, Reue und Einkehr, Sabbat und Festtage, Thorahstudium, gewissenhafte Befolgung der Gebote, über redlichen Handel und Wandel, usw., usw. Das Schlußkapitel handelt über schonungs- und liebevolle Behandlung der Frau. In der Einleitung zu seinem Testamente bespricht R. Abraham Hurwitz eingehend die Wichtigkeit der rechtzeitigen Errichtung eines Testamentes, „denn ich halte es für wichtig und angezeigt, daß es der Lebende sich zu Herzen nehme. So lange er noch in der Blüte steht, soll sein Testament wohl errichtet bei ihm verwahrt sein. Und wenn der Tag kommen wird, an dem er sein Haus bestellen soll, dann soll er aus dem fertigen, vor ihm liegenden Testamente seine Kinder unterweisen, wie sie nach seinem Ableben im Dienste Gottes und seiner Thorah leben sollen. Hierauf soll er ihnen diese Worte als das Erbe ihres Vater schriftlich überreichen, auf daß sie daraus stets ihre künftigen Wege und Handlungen lesen können." Das Testament des R. Abraham Hurwitz wurde mit umfangreichem kabbalistischem Kommentar und mit Glossen seines Sohnes R. Jesaia Hurwitz versehen, und ist, wie das Testament seines Enkels R. Scheftel Hurwitz, oft separat, mitunter auch zusammen mit anderen berühmten Testamenten, so z. B. mit den „Sehne Luchot ha Brith", erschienen. Diese beiden Testamente sind, im Osten, namentlich in gelehrten und chassidischen Kreisen, sehr verbreitet. Erwähnenswert ist auch das Vermächtnis des gelehrten und frommen R. C h a i m Reizes. Er wurde, zusammen mit seinem Bruder R. Jehoschua, wegen der angeblichen Zurückgewinnung eines jüdischen Renegaten zum Glauben seiner Väter, im Jahre 1728 in Lemberg auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Angesichts des Märtyrertodes bezeichnete er sein Ende als eine von Gott über ihn verhängte gerechte Strafe dafür, daß er sich von der weltlichen Obrigkeit Amt und Würden erkauft und Latein und andere fremde Sprachen gelernt habe 4). *) „Haus des Talmuds", Jahrgang IV, Wien 1885, Seite 340—346 und 372—379« 2) „Die beiden Bundestafeln". Die Schriftstellernamen jüdischer Gelehrter, die meist viel bekannter als die Eigennamen sind, werden aus den Anfangsbuchstaben der Eigennamen oder der Titelworte ihres Hauptwerkes gebildet. 3) „Jesch Nochlin" ( manche beerben). Mit diesen Worten beginnt der achte Abschnitt des Talmudtraktates Baba Batra. Alle Abschnitte (Perakim) des Talmuds heissen nach den Worten, mit denen sie beginnen. „Jesch Nochlin" behandelt das Erbrecht. 4) Siehe Suchestaw: Mazebet kodesch. („Heiliger Grabstein"). Lemberg 1878. Caro: Geschichte der Juden in Lemberg, S. 175.

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