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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 5 · p. 284

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 5
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
284 (sequence 4)
Language
German
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284 Samuel Rappaport: ischen Originalausgaben wie auch den jiddischen Übersetzungen seines Sefer Chassidim1) beigedruckt ist. Das Testament des R. Jehuda ha Chassid war schon ursprünglich für das ganze Volk bestimmt. Die angesehensten Kodifikatoren und Thorahgelehrten, ganz besonders die Kabbalisten, nehmen auf die dort und im Sefer Chassidim enthaltenen Anordnungen respektvolle Rücksicht und empfehlen eindringlich ihre Befolgung. Viele von ihnen waren für die Entwicklung mancher Sitten und Bräuche im religiösen Familienleben der Juden von nicht geringem Einfluß. Noch heute genießen im Osten die Anordnungen des Testamentes des R. Jehuda ha Chassid allgemein fast die gleiche Autorität wie die im Schulchan Aruch kodifizierten bindenden Normen. Ja, in manchen Kreisen wird, "aus Gründen der Scheu und des Aberglaubens, auf jene mehr als auf diese Rücksicht genommen. So z.B. werden sich manche Ostjuden, die es unter dem Einfluß der modernen Zeitströmungen mit dem Schulchan Aruch nicht immer genau nehmen, doch unbedingt vor Eheschließungen scheuen, wenn z. B. Schwiegertochter und Schwiegermutter, oder Schwiegervater und Schwiegersohn, oder die Väter von Braut und Bräutigam denselben Vornamen haben, werden nicht zwei Kinder am gleichen Tage verheiraten usw., usw., eben weil das Testament des R. Jehuda ha Chassid dies verbietet. Derselbe Rabbi verlangt auch in seinem Sefer Chassidim2), daß niemand, sobald er krank wird, zögere, seine letztwillige Verfügung zu treffen. Man solle dies nicht bis zur Wiedergenesung verschieben — so heißt es dort — da man ja plötzlich sterben könne. Hierher gehört auch das unter den Titeln „Orchot Chajimu und ,,Zewaat ha Rosch" a) weit verbreitete Testament des Rabbi Ascher ben Jechiel, der 1327 in Toledo starb, des berühmten Verfassers jenes Talmudkompendiums, das unter dem Namen Ascheri fast jeder Talmudausgabe beigedruckt ist. Das Testament wurde wegen seiner sittlichen Bedeutung von keinem geringeren als dem berühmten Prager Rabbiner Jomtob Lippman Heller, dem Verfasser des Mischnahkommentars „Tossafot Jomtob"4) ins Jiddischdeutsche übersetzt und in sieben Abschnitte geteilt. Heller empfahl jedermann, täglich zur Erbauung einen Abschnitt daraus zu lesen. Diese Ausgabe, die neben der Übersetzung auch den hebräischen Urtext bringt', erschien zum erstenmal 1626 in Prag und wurde seitdem noch oft verlegt. Weniger und nur auszugsweise bekannt, aber gleichfalls von Interesse, sind die Testamente der beiden Söhne des R. Ascher ben Jechiel: der Brüder R. Jehuda und R. Jakob. Besonders das Testament R. Jehudas enthält, neben moralischen Unterweisungen an seine Kinder, auch Mitteilungen aus seinem Privatleben und gewährt uns dadurch manchen Einblick in das innere Leben der Juden jener Zeit. Diese beiden Testamente sind vollständig erst in neuerer Zeit, zum erstenmal in der hebräischen Monatsschrift „Beth *) Buch der Frommen, eine Sammlung moralischer Legenden. a) § 717—719. 3) »Wege des Lebens" und „Testament des R(abbi) 0 Sch(a)u. *) „Zusätze des Jomtob".

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