Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1916-1917)
- Issue
- Heft 7 (Oktober 1916)
- Article
- Zur Reform des ostjüdischen Handwerks
- Date
- 1916-10-01
- Page
- 450 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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45° Leo Rosenberg: Zur Reform des ostjüdischen Handwerks c) Scharfe Abgrenzung der Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen. Dieses wird von der Vollendung des 24. Lebensjahres und Ablegung der Meisterprüfung vor einem Prüfungsausschuß der Handwerkskammer abhängig gemacht. Ausnahmen werden bei Personen, die bereits 5 Jahre hindurch diese Befugnis ausgeübt haben, gemacht. d) Schriftlichkeit des Lehrvertrages obligatorisch. Sein Inhalt erstreckt sich auf folgende Punkte: 1. Probezeit (4 Wochen bis 3 Monate) innerhalb deren freier Rücktritt beider Teile. — 2. Pflichten des Lehrherrn. — 3. Pflichten des Lehrlings. — 3. Dauer der Lehrzeit. — 4. Lohn des Lehrlings oder Lehrgeld. — 5. Vereinbarung über die Bestreitung der Bedürfnisse des Lehrlings. e) Schaffung von Lehrlingsheimen, Lehrpatronate, Lehrlings vereine, Lehrvermittelungsstellen. f) Schaffung von gewerblichen Vor- und Fortbildungsanstalten, von gewerblichen Lehranstalten für das weibliche Geschlecht. Wanderlehrer. Ausstellungen, Auf die weitere Ausgestaltung des gewerblichen Unterrichts im Osten kann hier nicht eingegangen werden. Es sei nur kurz bemerkt, daß hier in erster Reihe an Schulanstalten nach der Art der mustergültigen österreichischen Allgemeinen Handwerkerschulen" {1885—94 errichtet) gedacht ist. Neben der technisch-gewerblichen muß auch auf die kaufmännische Ausbildung der künftigen selbstständigen Handwerker der größte Wert gelegt werden. III. Durchgreifende Reform der Kreditgewährung auf genossenschaftlicher Grundlage. Dadurch sollen dem Kleingewerbetreibenden die Vorteile der Großproduktion auf dem Wege freiwilliger Vereinigung keiner Kapitalien im weitgehendsten Maße zugänglich gemacht werden. Man wird dabei an die an fast sämtlichen größeren Orten des östlichen Okkupationsgebietes bestehenden genossenschaftlichen Spar- und Darlehnskassen, unter deren Mitgliedern auch das Handwerkerelement zahlreich vertreten ist — für das gesamte „Ansiedlungsgebiet" wird die Zahl der dem Handwerkerstande angehörenden Mitglieder der besagten Genossenschaften auf über 150 000 angegeben — anknüpfen müssen. Ich habe hier in großen Zügen einen Reformplan für das ostjüdische Handwerk entworfen. Er erhebt weder auf Vollständigkeit, noch auf völlige Adäquatheit Anspruch. In diesem Programmentwurf sind vielmehr bloß die Grundlinien der künftigen Reform enthalten. Immerhin darf er als der erste Versuch in dieser Richtung bezeichnet werden. Denn die Reformvorschläge der genannten Petersburger Konferenz der ,,Gesellschaft zur Verbreitung von Handwerk und Landarbeit unter den Juden*1 kommen schwerlich für das künftige Reformwerk in Betracht. Sie beruhen offenbar auf einer absoluten Unkenntnis der westlichen Erfahrungen und Bestrebungen auf diesem Gebiete. Ich habe in erster Reihe reichsdeutsche und österreichische Verhältnisse berücksichtigt, nicht allein weil sie in dieser Beziehung anerkannt mustergültig sind, sondern auch in Berücksichtigung des Umstandes, daß die künftige Durchführung des Reformprogramms von den Zentralmächten ausgehen oder doch Hand in Hand mit ihnen vor sich gehen wird. Daß wir dabei kein bloßes Objekt fremder Wirtschafts- und Sozialpolitik werden, darauf kommt es an. Denn, abgesehen von der Unwürdigkeit einer derartigen Situation, ist hier eine ausgeprägte wirtschaftspolitische Interessenverschiedenheit, ja ein