Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1916-1917)
- Issue
- Heft 7 (Oktober 1916)
- Article
- Zur Reform des ostjüdischen Handwerks
- Date
- 1916-10-01
- Page
- 444 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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444 Leo Rosenberg: deutschen Staaten zum Durchbruch gelangende Gewerbefreiheit führt im deutschert Handwerk einen Zustand herbei, der offenbar auf eine völlige Selbstzersetzung hinausläuft. Das Lehrlingswesen erfährt eine unheilbare Zerrüttung. Die nunmehr durch einen Privat vertrag beliebig normierte Lehrzeit wird häufig nicht innegehalten, die Durchbrechung des Usus ist allgemein. Die nunmehr von einer objektiven Autorität nicht überwachte Behandlung und Ausbildung des Lehrlings erfährt eine zunehmende Verschlechterung. Der Lehrling wird zum Ausbeutungsobjekt. Die „Lehrlingszüchtung" auf Kosten der Lohnarbeit, der Ausbildung und der künftigen Existenzmöglichkeit greift um sich. Anderseits wird unausgesetzt über die zunehmende Unzulänglichkeit der Leistungen, Unbotmäßigkeit und Kontraktbruch seitens der Gesellen und Lehrlinge geklagt. Diesen Zuständen wurde erst durch das Handwerksgesetz von 1897 und die Gesetze von 1908 wirksam entgegengetreten. Das Gesetz von 1897 verlangt Schriftlichkeit des Lehr Vertrages, normiert ausführlich (§ 127 ff,) die Pflichten des Lehrherrn, sieht eine Festsetzung der Zahl der zuhaltenden Lehrlinge durch den Bundesrat oder evtl. durch die Landeszentralbehörde für die einzelnen Betriebe vor, setzt die normale Lehrzeit auf drei Jahre, im Höchstfall vier Jahre fest und regelt die Prüfungsordnung für Lehrlinge und Gesellen. Es werden zu diesem Behufe besondere Handwerkskammern vorgesehen, die als zentrale Aufsichtsbehörde fungieren. Im großen ganzen stellen diese Gesetze eine wesentliche Einschränkung der „Gewerbefreiheit" dar. Anders im ostjüdischen Handwerk. Dieses kannte niemals weder ein Innungswesen, noch sonstige irgendwie geartete Normierungen. Es wuchs im großen ganzen völlig frei auf. Daß diese „Freiheit" bald in Verwahrlosung, in Chaos ausarten mußte, liegt auf der Hand. Daß aber dies in vergangenen Zeiten nicht der Fall war, daß das jüdische Handwerk vielmehr bis zum Ausgange des 19. Jahrhunderts durchaus ein Bild ungetrübter Ordnung und Stabilität bot, ist, wie manches andere, der unvergleichlichen Höhe des allgemeinen sittlichen Niveaus der jüdischen Ghettogesellschaft zuzuschreiben. Das Korrektiv des Herkommens und des religiös-sittlichen Gefühls erwies sich stärker als jeglicher öffentliche Zwang. Der überall waltende Geist gewissenhaftester Pflichterfüllung und brüderlicher Gemeinschaft machte jede öffentliche Normierungstätigkeit überflüssig. Dem jüdischen „Baal-melocho" *- dieser Prachtgestalt, die noch heute, trotz aller zersetzenden Wirkungen des modernen Lebens, einen Ruhmestitel des sozialen Judentums bildet — mußten seine Pflichten in bezug auf Behandlung und Ausbildung des ihm anvertrauten Lehrlings nicht erst nachdrücklich eingeschärft werden. Beides geschah im Geiste frommer Pflichterfüllung und brüderlicher Liebe. So gingen soziale und sittliche Feiheit Hand in Hand. Allein dieser Idealzustand verflüchtigt sich um die Neige des vergangenen Jahrhunderts immer mehr. Um so stärker treten die üblen Begleit- und Folgeerscheinungen der absoluten, hier allzu absoluten „Gewerbefreiheit" hervor*). *) Ein beredtes Zeugnis des beginnenden Niedergangs des jüdischen Handwerks um die Wende des 19. Jahrhunderts sind die vergleichenden Angaben über das jeweilige Prozentverhältnis der jüdischen Handwerker zur jüdischen Gesamtbevölkerung in den 15 nichtpolnischen Gouvernements des A.-G. um 1887 und 1898. Danach erfuhr in den Gouvernements Grodno, Minsk, Poltawa, Wilna, Jekaterinoslaw und Bessarabien bei einem bedeutenden Zuwachs der jüdischen Bevölkerung das Prozentverhältnis der jüdischen Handwerker zur jüdischen Gesamtbevölkerung eine erhebliche Reduktion — demgegenüber allerdings in den Gouv. Kowno, Mohilew, Wolhynien und Taurien einen starken Zuwachs. Ein Gesamturteil ist infolge des Fehlens entsprechender Angaben bezüglich der polnischen Gouvernements für 1887 nicht möglich.