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Der Jude · 1916-10-01 · Heft 7 (Oktober 1916) · p. 428

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1916-1917)
Issue
Heft 7 (Oktober 1916)
Article
Zion, der Staat und die Menschheit
Date
1916-10-01
Page
428 (sequence 4)
Language
German
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428 Martin Buber: Eine Selbstverständlichkeit unter allen rechtlich Denkenden ist der des Nachdrucks, mit dem er vorgebracht wird (als gälte es eine entgegengesetzte Behauptung zu entkräften), durchaus unbedürftige Satz Cohens: „Keine Einschränkung der bürgerlichen Gleichberechtigung darf uns an dem absoluten Pflichtgedanken und Pflichtgefühl für den Staat beirren, dem wir uns anschließen*Kein wahrhafter Jude, wie immer seine Auffassung des Judentums sein mag, wird durch die Einschränkung seiner bürgerlichen Gleichberechtigung sein Verhältnis zu dem Staat, dem er angehört, bestimmen lassen; das hieße das Verhältnis zur Gemeinschaft überhaupt zu einem Schachergeschäft degradieren. Aber hinwieder vermeine ich, daß es den wahrhaften Juden nicht zukommt, wie Cohen überschwenglich auszurufen: „Unser ganzes Gefühlswesen ist in unserem Staatsbewußtsein konzentriertMan lege diese Worte in den Mund Samuels, Elijas, Arnos', man lege sie in den Mund Jeremijas, und man wird inne werden, wie diese Anschauung von der des alten Judentums abgeirrt ist: jener Männer ganzes Gefühlswesen war nicht in ihrem Staatsbewußtsein sondern in ihrem Gottesbewußtsein konzentriert, und wenn der Staat von Gott abfiel, führten sie Gottes Sache gegen den Staat. Oder man lege jene Worte in den Mund eines der jüdischen Gesetzeslehrer in Babylon, und man wird verstehen, warum Hermann Cohen, dem weisen und ehrwürdigen Mann, der Rang eines Resch Geluta, eines Fürsten des Exils, den ihm einer meiner Freunde zubilligen möchte, nicht gebührt: weil er wohl die Weisheit, nicht aber auch die Seele eines Resch Geluta hat. Der ist nicht zum geistigen Exilarchen berufen, der nicht dieses Exil, ja dieses ganze Exil mit all seinem Elend und all seiner Schande, als das Galut Schechina, als das Exil der Gottesglorie erlebt; wer nicht diese erniedrigte Gemeinschaft über alle hohen, den Jammer der Diaspora über den Stolz der Staaten hebt und lieber von diesen bitteren Wassern als von den köstlichen Weinen der Völker trinkt; wer nicht, ob er auch seine Pflichten gegen die Staatsgemeinschaft, der er angehört, mit allem Ernst und in aller Strenge empfindet, ein Höheres kennt: den Befehl, der einst an Abraham erging, aus dem Staat derKasdim, an Mose, aus dem Staat derMizrim zu gehen —1 den Befehl Gottes an Israel um der Menschheit willen. 4. In einem tiefen Sinn hängt damit ein anderes zusammen* Ich empfinde meine Pflichten gegen die Staatsgemeinschaft, in der ich lebe, mit allem Ernst und in aller Strenge; als die oberste dieser Pflichten aber habe ich diese erkannt, die jedes aus Gott lebenden Menschen Pflicht ist: dem Staat das Bild der wahren Menschheit vorzuhalten, so oft er sich dagegen verfehlt. Denn die Menschheit —■ das, Herr Professor Cohen, auszusprechen, ist in diesen Tagen mehr als je die Pflicht jedes aus Gott lebenden Menschen — die Menschheit ist ein Größeres als der Staat. Nicht die gestrige „europäische" Scheinmenschheit, die unfähig war, die Staaten aus ihrer Verstrickung in den unsichtbaren Krieg aller gegen alle zu lösen, sondern die werdende, die durch das Rote Meer gegangen ist, die erwachte, in der sich die künftige, um den lebendigen Gott gesammelte bereitet, deren Organe die Völker und deren Werkzeuge die Staaten sein werden. Das ist nicht die verlogene oder verstiegene „Humanität" von gestern, die Karikatur eines verschollenen Ideals, die nicht wußte oder nicht wissen wollte, was Staaten sind und was sie vermögen, und über sie hinwegschwatzte, sondern eine neue, hellsichtige, die es genugsam erfahren hat und die Erfahrung nicht zu wiederholen wünscht. Cohen sieht in der Idee des Staates die „Quintessenz der Ethik", der Staat „voll-

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