Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1916-1917)
- Issue
- Heft 7 (Oktober 1916)
- Article
- Zion, der Staat und die Menschheit
- Date
- 1916-10-01
- Page
- 427 (sequence 3)
- Language
- German
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Zion, der Staat und die Menschheit 427 In seinem ersten Aufsatz hatte Cohen die These aufgestellt: „Der Staat erst stiftet und begründet die eine Nation, mit der er sich gleichsetzt.'* Ich habe diese These an ein paar Beispielen aus der Gegenwart als unhaltbar erwiesen und mir eine exaktere Darlegung für den Fall einer Bestreitung meiner Beweisführung durch Cohen vorbehalten. Er versucht sie aber gar nicht zu bestreiten; er begnügt sich damit zu wiederholen, „daß erst durch den Staat die Nation kraft eines Aktes der politischen Sittlichkeit konstituiert wird". Also hat es bis 1870 keine deutsche Nation gegeben! Es scheint mir überflüssig, diese geschichtswidrige Terminologie durch weitere Gegenexempel ad absurdum zu führen. Um so überflüssiger, als mir die Bedeutung des Terminologischen hier maßlos überschätzt erscheint. Es kommt nicht darauf an, ob die Juden eine Nation oder eine Nationalität sind; es kommt darauf an, was wir zu tun haben, damit dieser Gemeinschaft, wie immer sie genannt wird, ein neues selbständiges Leben, eine erneute Spontaneität des Tuns und Schaffens zuteil werde — dieweil sie heute wie seit nahezu zwei Jahrtausenden nicht von ihren eignen Willenskräften, sondern von dem Getriebe der Völker, von denen sie abhängt, bestimmt wird. Es kommt nicht darauf an, ob die Staatsgemeinschaft den Namen einer Nation und die ethnischen Einheiten, aus denen sie besteht, den von Nationalitäten führen oder ob mandie beiden verwandten Namen den ethnischen Einheiten beläßt und der Staatsgemeinschaft ihren eigenen zuteilt; es kommt darauf an, daß kein Staat irgend eins der Völker, die er umschließt, wie immer sie genannt werden, in dessen vitalen Rechten schmälere, daß keine herrschende Nation, die sich als Staatsnation „konstituiert", die von ihr beherrschten in der rechtmäßigen Entfaltung und Auswirkung ihrer Sonderart beeinträchtige, sondern daß sie am Leben und am Werk des Ganzen ungehemmt teilnehmen dürfen. Cohen stellt diese Forderung nicht auf. Sein Grundmotiv ist nicht Forderung sondern Abwehr. Zwar schreibt er den gewichtigen Satz nieder: „Die Staaten sagen in ihrer Verblendung*): es sollen keine Gruppen unter uns sein, die unter irgend einer Fiktion ein staatsartiges Sonderdasein führen". Aber dieser „Verblendung" hält er nicht die zwingende Wahrheit über das Verhältnis zwischen Staat und Volk entgegen, sondern die abwehrende Versicherung: „allein und ausschließlich unsere Religion sei der Unterschied zwischen uns und unserem Staate und demgemäß auch unserer Nation". Er will nicht die verblendeten Augen heilen, er will nur das „moderne Judentum" den Folgen der Verblendung entziehen. Nicht so wir. Wir haben zwar den von Cohen angeführten Satz von den Gruppen und dem Sonderdasein nicht aus dem Munde der Staaten, sondern lediglich aus dem einiger allerdings verblendeter Staatsfanatiker vernommen; aber auch jenen selber würden wir, täte es not, die Wahrheit entgegenhalten, daß die nationalen Gruppen innerhalb des Staates keineswegs ein „staatsartiges", sondern eben ein nationales Dasein führen wollen, und daß sie auf dieses ein unver tilgbar es Recht haben. Denn sie, die Völker, sind in der Geschichte des Menschentums die schaffenden, jene die ordnenden Prinzipien; und allzeit hat das ordnende Prinzip die Herrschaft seiner Ordnung immer exklusiver zu befestigen gesucht, obgleich es die Kräfte nur zu verschieben, nicht zu erzeugen vermag; allzeit aber hat das schaffende Prinzip standgehalten und hat seinen im Urgesetz des Lebens selbst begründeten Anspruch gewahrt. Und so wird es bleiben, bis das Reich, Malkhut Schamajim, auf Erden ersteht; bis in der messianischen Gestalt der Menschenwelt Schöpfung und Ordnung, Volk und Staat in einer neuen Einheit, in der Gemeinschaft des Heils verschmelzen. *) Bei Cohen nicht gesperrt. 30*