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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 4 · p. 254

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 4
Article
Das palästinensische Handwerk
Date
1921-01-01
Page
254 (sequence 7)
Language
German
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254 Umschau: Kolonisation schulen, von denen nur die Schule der Alliance Israelite und der Bezalel (beide in Jerusalem) größere Bedeutung besitzen. Doch berücksichtigte die erste bisher viel zu wenig die Bedürfnisse des Landes und förderte dadurch die Auswanderung ihrer Zöglinge. Somit bleibt auf dem Gebiet des gewerblichen Unterrichtswesens so ziemlich alles noch zu tun. Und doch ist es gerade eines der wichtigsten Mittel, um das Handwerk zu heben, das Vertrauen des kaufenden Publikums zum einheimischen Handwerker zu stärken und den Absatz der gewerblichen Produkte des Landes zu steigern. Was die Arbeitsverhältnisse im Handwerk betrifft, so müßte zunächst die Lehrlingszüchterei, die eine äußerst ungesunde Erscheinung ist, von Staats wegen bekämpft werden. Dies würde wohl am ehesten durch die Übernahme der diesbezüglichen Bestimmungen der deutschen Gewerbeordnung (Paragraph 128) in das palästinensische Gewerberecht zu erreichen sein. Für bestimmte Gewerbezweige könnte die Höchstzahl der Lehrlinge, die in einem Betriebe beschäftigt werden können, bestimmt werden. Sonst müßte die allgemeine Bestimmung Platz greifen, daß, wenn durch die allzu große Zahl der Lehrlinge in einem Betriebe deren Ausbildung gefährdet erscheint, dem Lehrherrn durch die Verwaltungsbehörde die Entlassung eines entsprechenden Teiles der Lehrlinge auferlegt und die Aufnahme von Lehrlingen über eine bestimmte Zahl hinaus untersagt werden könne. Es müßte aber auch die Arbeitszeit und die sonstigen Modalitäten des Arbeitsvertrages, wie im allgemeinen, so insbesondere auch für das Handwerk geregelt werden. Der Ausbau der sozialpolitischen Gesetzgebung, der wohl nicht lange auf sich wird warten lassen, wird diesbezüglich Besserung schaffen. Besondere Aufmerksamkeit müßte hierbei den Verhältnissen im Bäckergewerbe geschenkt werden, die ja auch in den anderen Kulturländern im Wege der sozialpolitischen Bestimmungen eingehend geregelt worden sind. Denn sonst bleibt für den Handwerker immer die Versuchung, in schwierigen Zeiten die Linie des geringsten Widerstandes zu suchen. Daß dies aber, selbst wenn wir die sozialen Folgen beiseite lassen, kein richtiges Mittel ist, um das Handwerk zu heben, wurde schon früher betont. Und nun zur Frage des Genossenschaftswesens. Die Epoche des gänzlichen Mangels an Verständnis für genossenschaftlichen Zusammenschluß ist in Palästina glücklicherweise schon vorüber. Heute bestehen bereits einige Handwerkergenossenschaften, allerdings nur unter den jüdischen Handwerkern. Die Bildung der ersten Genossenschaften ist durch die Subventionen des Palästina-Arbeiterfonds ermöglicht Worden. Heute werden die Genossenschaften von der Arbeiterbank kräftig unterstützt, die ihnen bereits in den ersten sechs Monaten ihres Bestehens (bis Mai 1922) über £ 8000 Darlehen gewährt hat. Nach einem Bericht, der an dem ersten Verbandstag der palästinensischen Handwerkergenossenschaften (Juli 1922) erstattet wurde, gibt es ihrer jetzt 11 im Lande mit einer Gesamtzahl von 147 Mitgliedern; es ist also nur ein geringer Bruchteil der Handwerker in den Genossenschaften vertreten. Im allgemeinen haben auch die Genossenschaften einen schweren Kampf mit Absatzschwierigkeiten und Kapitalmangel zu führen. Dabei ist auch ihr sozialer Charakter nicht immer unbestritten. Von leitenden Persönlichkeiten der Arbeiterbank wurde wiederholt die bedenkliche Tatsache verzeichnet, daß sich Handwerkergenossenschaften lediglich deshalb bilden, um bei den nationalen Kreditanstalten Kredit zu erlangen, daß aber von genossenschaftlichem Geist und einem Willen, auch weiterhin genossenschaftlich zu arbeiten, nicht viel zu spüren ist Daß den Handwerkergenossenschaften (im Gegensatz zu den sonstigen Genossenschaften der Arbeiter) nicht allzuviel Vertrauen entgegengebracht wird, hat sich auch darin gezeigt, daß der Palästina- Arbeiterfonds, der bereits im Jahre 1919 Darlehen an Produktivgenossenschaften von Schneidern, Schustern, Tischlern, Schlossern, Bauarbeitern, Brunnenbohrern, Druckern und Steinhauern gewährte, immer dabei vereinbarte, daß das Inventar sein Eigentum bleibe, um so der Umwandlung der Genossenschaften in Aktiengesellschaften vorzubeugen. So ist denn die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, daß sich diese Genossenschaften, wenn sie sich auch weiterhin wie bisher ganz frei, ohne irgendwelche Kontrolle und Beeinflussung von außen, bilden und entwickeln, demselben Entartungsprozeß unterliegen werden wie die allermeisten gewerblichen Produktivgenossenschaften Europas. Allerdings ist es möglich, daß die großen Kredit- und Absatzschwierigkeiten, mit denen die Genossenschaften heute zu kämpfen haben, im Laufe der Zeit viel von ihrer Schärfe verlieren werden, die erste infolge der Tätigkeit der Arbeiterbank und anderer genossenschaftlichen Kreditinstitute, die in Palästina in Ent-

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