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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 4 · p. 253

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 4
Article
Das palästinensische Handwerk
Date
1921-01-01
Page
253 (sequence 6)
Language
German
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Umschau: Kolonisation 253 Mittel, um der Konkurrenz des Auslandes begegnen zu können! So ist denn das Elend vieler Handwerkerwirtschaften sehr drückend. Aus dem bisher Ausgeführten kann man ersehen, worin trotz der äußeren Ähnlichkeit der grundlegende Unterschied zwischen der Lage des europäischen und der des palästinensischen Handwerkers besteht. Muß der europäische Handwerker verzweifelt gegen den Siegeszug der Industrie kämpfen, so hat es der palästinensische mit der auswärtigen Konkurrenz zu tun. Dies ist aber für die Aussichten des Gelingens einer etwaigen Reform entscheidend wichtig. Die Entwicklung der Industrie zu verhindern, wäre ein aussichtsloses Beginnen. Daher ist dem europäischen Handwerker nicht viel zu helfen. Das palästinensische Handwerk kann dagegen auf lange Jahre hinaus existenzfähig gemacht werden, da die Bekämpfung der ausländischen Konkurrenz durchaus möglich und mit den gewöhnlichen Mitteln der Wirtschaftspolitik .zu erreichen ist. Daran wird auch die Entwicklung Palästinas zu einem Industrieland nicht viel ändern können. Denn es ist schon jetzt vorauszusehen, daß sich diese Entwicklung nur in bestimmten Richtungen vollziehen und somit für das Weiterbestehen vieler Arten des Handwerks Spielraum genug lassen wird. Vorläufig aber gibt es kaum ein Gewerbe, das nicht nach der Unschädlichmachung der ausländischen Konkurrenz lebens- und entwicklungsfähig werden könnte. Somit ist das Einsetzen einer zielbewußten Wirtschafts- und Sozialpolitik die erste Vorbedingung, um die Lage des Handwerks in Palästina zu erleichtern. Aber nur eine Vorbedingung. Es ist daneben als gleichbedeutendes Moment die innere Reorganisation des1 palästinensischen Handwerkertums absolut notwendig. Schließlich hängt auch vieles von der Wirtschaftsgesinnung der ganzen palästinensischen Bevölkerung ab, die in dieser Beziehung bisher viel zu wünschen übrig ließ. Aufgabe der Wirtschaftspolitik wäre es zunächst, die Konkurrenz des Auslandes einzudämmen, die es bisher in Palästina (wie übrigens überhaupt im Orient) viel zu leicht hatte. Dies kann in erster Reihe durch eine energische Zollgesetzgebung erreicht werden. Sie müßte natürlich vor allem die Schüttware treffen, die sich als solche meist durch ihre unnatürliche Billigkeit kundgibt. Ein Zoll im Betrage des vielfachen des Wertes würde sie in kurzer Zeit unschädlich machen, was nicht nur im Interesse des Handwerks, sondern in dem der ganzen Bevölkerung zu wünschen wäre. Aber auch die sonstigen gewerblichen Erzeugnisse des Auslandes müßten mit höheren Zollsätzen, belegt werden. Der heute erhobene Zoll (11%, mit Hafenzuschlag 12%) ist viel zu niedrig, bedeutet keinen aus-, reichenden Schutz für das Handwerk und verhindert auch die Entwicklung der Industrie. Da tut Reform dringend not. Die Erschwerung der Einfuhr würde eine Besserung der Lage des Handwerks unmittelbar mit sich bringen. Dies wäre wohl das Wichtigste, was die Landesregierung auf diesem Gebiete zu tun hätte. Die anderen Arten staatlicher Gewerbeföiderung, die in Europa oft vorgeschlagen werden und teilweise verwirklicht sind, treten im Vergleich damit an Bedeutung zurück und sind im gegenwärtigen Augenblick, von dem hier zunächst nur die Rede ist, wegen der beschränkten Mittel, die der Landesregierung zur Verfügung stehen, kaum durchführbar. Die innere Reorganisation des Handwerks müßte in drei Richtungen vor sich gehen: erstens, was die gewerbliche Schulung und Vorbereitung, zweitens, was die Arbeitsverhältnisse im Handwerk, und drittens, was den Zusammenschluß in Genossenschaften betrifft. Wie traurig es um die Fachausbildung der palästinensischen Handwerker bestellt ist, wurde schon vorher betont. Das muß anders werden. Es muß erstrebt werden, daß jeder Handwerker die normale Lehrzeit als Lehrling und Geselldurchmacht, ehe er selbständiger Handwerker werden kann. Vielleicht wäre es so zu versuchen, wie es auch in Deutschland gemacht wird, daß man (natürlich nach Ablauf einer angemessenen Übergangsperiode) nur denjenigen Handwerkern, die nach Abschluß der normalen Vorbereitungszeit die Meisterprüfung abgelegt haben, das Recht verleiht, Lehrlinge zu halten. Bei der großen Bedeutung der Lehrlingsarbeit in Palästina wäre das ein sehr wirksames Zwangsmittel. Andererseits müßte das gewerbliche Unterrichtswesen tatkräftig gefördert werden. Heute besteht in Palästina keine einzige staatliche Gewerbeschule. Der türkische Staat hatte sich zwar in den letzten Jahren seiner Herrschaft in Syrien an seine diesbezüglichen Pflichten zu erinnern begonnen und drei gewerbliche Vorbereitungsschulen (in Damaskus, Aleppo und Beirut) begründet, von denen aber keine einzige ihren Sitz in Palästina hat. So bestehen denn in Palästina nur private jüdische Gewerbe-

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