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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 4 · p. 246

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Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 4
Article
Die Ergebnisse der zweiten Konferenz der palästinensischen Arbeiterschaft in Tel Awiw
Date
1921-01-01
Page
246 (sequence 4)
Language
German
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246 Umschau: Arbeiterbewegung in Palästina ausgeben. Alles Eigentum der Kooperative und Meschakim geht in das der Chewrat haowdini über, ausgenommen Werkzeug, das gegen Abzahlung in langen Fristen in den Besitz der einzelnen Kooperativen übergehen kann oder aber ihnen nur geliehen wird, also Eigentum der Gesamtheit bleibt. Auf Grund ihres Besitzes sucht die Chewrath haowdim Kredite in allen möglichen Formen zu erhalten; die Aufteilung des Budgets an die einzelnen Kooperativen geht (schon nach den Vorschlägen Öttinger-Ruppins an den Kongreß) auf die Chewrath haowdim selbst über. Alle Chawerim der Histadruth sind Angehörige der Chewrath haowdim. Diese schafft sich Güter verschiedenen Typus, wenn nur der Boden Nationalgut bleibt, und als Grundprinzipien der Arbeit: Selbstarbeit ohne Ausbeutung anderer, gegenseitige Hilfe und Verantwortung gelten, sowie Genossen nur mit Zustimmung der Chewrath haowdim angenommen oder ausgeschlossen werden können. Die soziologische Ausgestaltung des Planes ist in dieser Form wohl einzigartig und bedeutet in der Kühnheit des theoretischen Aufbaus einen entscheidenden Schritt vorwärts in der Schaffung der sozialistischen Gesellschaft. Zum ersten Mal wird der Gedanke, daß nicht die einzelne kleine Gemeinschaft einen Wert für die Arbeiterschaft hat, sondern nur die Gesamtheit der Kooperativen, die unter einheitlicher Führung und in einem Gedanken wirtschaften, zur Praxis. Das ist der entscheidende Gedanke, der der Chewrat haowdim zu Grunde liegt. Sehr bedeutungsvoll erscheint mir ferner die Entwicklungsmöglichkeit, die von nun an der Histadruth gegeben ist, als ökonomischer Faktor selbständig aufzutreten, und, sei es durch Ausgabe von Aktien, sei es durch Heranziehung von Krediten auf der Grundlage des Eigenbesitzes der Chewrath, sich finanziell zu basieren. Die Idee der kooperativen landwirtschaftlichen und industriellen Entwicklung kann durch die Vereinheitlichung in der Verwaltung, in der zusammenfassenden Leitung, in der Möglichkeit, einheitlich die verschiedenen Zweige der Arbeit zu stützen und auszubauen, eine große Stärkung erfahren, zumal das gesamte Budget von der Chewrath verwaltet werden soll. Dem gegenüber wird eingewendet, daß die organisatorischen Neuerungen im wesentlichen auf dem Papier stehen. Die Vereinheitlichung des Ausbaues der landwirtschaftlichen Meschakim sei schon jetzt vorhanden, durch den steigenden Einfluß des Merkas haklali auf die Verteilung des Budgets; Aktien habe die Bank hapoalim bereits ausgegeben, und es werde nur eine formelle Neuerung geschaffen, dadurch, daß man nun dieses Recht auch anderen Teilen des Histadruth verleihe; was die Frage des Besitzes der Chewrath haowdim angehe, so sei der Boden Eigentum des Nationalfonds, die Häuser seien nur zum geringsten Teil Eigentum der Kooperativen: und die Geräte habe man ausdrücklich ausgenommen und, gewissen Tendenzen besonders im Hapoel hazair zuliebe, im Besitz der einzelnen Kooperativen gelassen. Eine Kreditbasis sei also eigentlich nicht vorhanden. Zu erwidern bleibt gegen diese Einwendungen, daß der Plan der Chewrath haowdim erst die Grundlage abgibt für die kommende Arbeit. Es wird sich gerade darum handeln, die Frage des Besitzes einer Lösung entgegenzuführen, fiie der Chewrath haowdim die nötige Kreditbasis verschafft. Unbestreitbar bleibt, daß erst jetzt die Histadruth haklalith die Möglichkeit hat, in viel größerem Stile als bisher einheitlich zu arbeiten und daß die Arbeits- und Ausdehnungsmöglichkeiten im weitesten Maße gegeben sind. Ob es gelingt, diese Aussichten so auszunutzen, wie es jetzt erst, mit der Schaffung der Chewrath haowdim als juristischer Persönlichkeit und als bestimmender Herrin in allen organisatorischen und finanziellen Fragen, als möglich erscheint, muß die Zukunft lehren. Es kann sich nach meiner Meinung aus diesem Beschluß eine Entwicklung von allergrößter Bedeutung ergeben. Eine Gegnerschaft gegen den Plan war jm Plenum kaum vorhanden, nur in den Kommissionen wurden gewisse Absenwächungen durchgesetzt, die sich vielleicht als großes Hemmnis erweisen werden. Der zweite Beschluß von Bedeutung war die Schaffung der Konstitution der Histadruth. Das Wesentliche an der neuen Konstitution läßt sich in der Schaffung einer stärkeren Dezentralisation erblicken, besonders in der Verwaltungsarbeit in den Städten. Sowohl in der Verwaltung des „Maschbir" wie in der Chewrath Bingen (Misradl'Awodoth ziburioth) wird den einzelnen Städten und Bezirken eine größere Selbstverwaltung gegeben, ohne die zentrale Leitung aufzuheben. Diese Maßnahme ist als Gegengewicht gegen die steigende Bürokratisierung gedacht. In der Frage, die, wie alle theoretischen, programmatischen Fragen, in der Arbeiterwelt überall

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