Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 7 (1923)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Ostgalizien
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 156 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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i56 Ber 1 Lock er: proklamierte am 19. Oktober 1918 die westukrainische Volksrepublik, welche zunächst von der Großukraine» wo die Verhältnisse ganz ungeklärt waren, unabhängig sein sollte. Die nationalen Minderheiten, darunter ausdrücklich die Juden, wurden aufgefordert sich zu konstituieren und ihnen die verfassungsmäßige Garantie einer proportionellen Vertretung im Parlament, sowie des Rechtes auf Vertretung in der Regierung zugesagt. Der bis zur Siedehitze gesteigerte polnische Nationalstolz war jedoch weniger denn je bereit, dem historischen Rechtstitel auf Ostgalizien zu entsagen, eine Million Volksgenossen aus ihrer herrschenden Position in die Lage einer, wenn auch mit allen' Minderheitsrechten ausgestatteten, Minorität herabsinken zu lassen und den Reichtum Ostgaliziens an Petroleum, Salz, Holz, Getreide einem frisch gebackenen Staate der gestrigen Hintersassen zu gönnen. So entriß die polnische militärische Gegenaktion nach blutigem Ringen schon im November 19*8 den Ukrainern Lemberg, dann nach und nach bis Juli 1919 ganz Ostgalizien. (Die Juden hatten in diesem Kampfe ihre Neutralität proklamiert, was sie jedoch nicht vor dem Pogrom in Lemberg bewahrte.) Seitdem hält Polen Ostgalizien in seiner Hand. Die Rechtslage ist jedoch keineswegs geklärt. Der Friedensvertrag von St. Germain hat dieses^ Gebiet nicht in die Grenzen Polens einbezogen und auch später ist kein internationaler Rechtsakt erfolgt, der die Einverleibung Ostgaliziens in das polnische Staatsgebiet aussprechen oder auch nur zulassen würde.1) Wie in so mancher anderen Frage scheint auch in der Ostgaliziens zwischen England und Frankreich ein gewisser Gegensatz zu bestehen, da Frankreich sowohl im Sinne seiner allgemeinen internationalen Politik als auch auf Grund der Interessen seines Kapitals im Petroleumrevier Boryslaw-Tustanowice Polen begünstigt, während England geneigt ist, die ukrainischen Ansprüche wenn nicht zu unterstützen, so doch gelegentlich im diplomatischen Kraftspiel auszunützen. Polen verfolgt die Taktik, das Problem via facti zu lösen. So wurden nach langem Zögern, das offenbar auf die Befürchtung eines Einspruchs desVölkerbundes oder zumindest Englands zurückzuführen war, die Wahlen zum Warschauer Sejm auch in Ostgalizien ausgeschrieben und trotz Wahlenthaltung der ukrainischen Bevölkerung durchgeführt. Jüngst wurde auch der bisherige Grundsatz, wonach die Ukrainer und Juden Ostgaliziens nicht zum Militärdienst herangezogen wurden, einlach durch Beschluß der polnischenRegierung aufgehoben, ohne daß die Zustimmung desVölkerbundes eingeholtwordenwäre. Dabei wurde nicht einmal ein ernster Versuch gemacht, mit der ukrainischen Bevölkerung zu einem Ausgleich zu gelangen. Der Vorschlag der polnischen Sozialdemokratie, die zwar gleich allen übrigen polnischen Parteien an der Zugehörigkeit Ostgaliziens an Polen festhält, aber doch die Unhaltbarkeit des gegenwärtigen Zustandes einsieht, Ostgalizien eine ziemlich breite Landes-Autonomie im Rahmen des polnischen Staates zu gewähren, fand bei der Mehrheit der polnischen Öffentlich- 1) Der Aufsatz ist vor der Entscheidung über das politische Schicksal Ostgaliziens verfasst worden. (Anm. d. Red.)