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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 3 · p. 148

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 3
Article
Ostgalizien
Date
1921-01-01
Page
148 (sequence 3)
Language
German
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148 Berl Locker: Die Agrarfrage. Galizien1) ist ein ausgesprochenes Agrarland und die Grundbesitzverhältnisse sind daher ausschlaggebend für das wirtschaftliche und soziale Leben des Landes. Nach den Berechnungen des polnischen Statistikers Prof. Buzek gab es 1902 (spätere Daten fehlen) im ganzen Lande 1 207 000 landwirtschaftliche Betriebe mit einem Gesamtareal von 7 156 000 ha. Über 40% der gesamten Fläche entfielen auf 5200 Großbetriebe {x/2% aller Betriebe). Auf der anderen Seite gab es fast 600 000 Betriebe von unter 2 ha, deren Gesamtfläche zusammen kaum ein Zehntel des Bodens ausmachte. Ferner über 400 000 Betriebe mit 2—5 ha (ca. 20% des Bodens), 150 000 Betriebe mit S—10 ha (16% des Bodens), 39 000 Betriebe mit 10—20 ha, 10 600 Betriebe mit 20—100 ha. Man sieht: einer dünnen Schicht von Mittelbauern stehen gegenüber auf der einen Seite ein Häuflein Großgrundbesitzer und auf der anderen Seite eine ungeheure Anzahl von Zwergbauern, deren Besitz auch bei höchster Arbeit kein auskömmliches Dasein sichern kann. Aus ihren Reihen rekrutiert sich die große landwirtschaftliche Arbeiterarmee, die dem Großgrundbesitz ein schutzloses Ausbeutungsobjekt bietet, sowie die große Dauer- und Saisonauswanderung. Die Bedeutung der obigen Ziffern kann erst voll eingeschätzt werden, wenn man die Bodenerträge in Galizien in Betracht zieht. Im Durchschnitte der Jahre 1901—10 wurden in Galizien per Hektar geerntet: Weizen 11,0 q, Roggen 9,9 q, Gerste 9,7 q, Hafer 9,1 q — ungefähr die Hälfte deutscher Durchschnittserträge. Beachtet man, daß in Galizien auf 100 ha landwirtschaftlicher Fläche 102 von der Landwirtschaft lebende Personen gegen 58 in Bayern, 47 in Preußen entfallen, so ergibt sich, daß in Galizien um die Hälfte geringere Erträge eine doppelte Bevölkerung ernähren müssen. Mit der Viehzucht sieht es ähnlich aus. Man kann danach das Elend des galizischen Zwergbauerntums ermessen. Die Grundentlastung (1848) blieb ein elendes Flickwerk. Die befreiten Bauern blieben auch frei von der Grundlage ihrer Existenz, dem Boden. Die landarme oder landlose Masse war auch fernerhin der rücksichtslosen Ausbeutung durch den Gutshof fast wehrlos ausgeliefert. Aus dem Zeitalter der Grundherrschaft schleppte sie ein schweres Erbe mit, die Indemnitätslasten, die herrschaftlichen Servituten auf ihrem winzigen Boden, den fast völligen Mangel an Bau- und Brennholz und die Weideknappheit — bis zum heutigen Tag gehören 68% der Wälder dem Großgrundbesitz, in manchen Bezirken 90—100%- Der österreichisch-polnische Ausgleich von 1867 legte die Herrschaft über Galizien ganz in die Hände des polnischen Adels (Schlachta). Der Landtag erhielt vermittelst eines reaktionären Wahlgesetzes eine konservative Mehrheit, welche die Interessen des Adels mit aller Rücksichtslosigkeit wahrnahm. Die gesamte Verwaltung wurde mit Söhnen und Vertrauensmännern der Schlachta besetzt, die ganze Steuerlast den Massen auferlegt. In rührender l) Wo von Galizien schlechthin die Rede ist, ist das g e s am t e Gebiet der ehemaligen österreichischen Provinz gemeint, also OstundWestgalizien.

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