Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 7 (1923)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Steuerfragen in Erez-Israel
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 144 (sequence 3)
- Language
- German
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144 Eugen Mayer: 3- Innerhalb der neugeschaffenen Verwaltung des jüdischen Palästina (waad leumi und waad hapoel, waad haTr und waad hamoschawa) sollen die waade hearim das Recht erhalten, Steuern für die Befriedigung der Bedürfnisse der Gemeinden und ihrer Gesamtverwaltung auszuschreiben, und zwar soll der waad leumi den Steuerbeitrag jedes waad hair durch Einschätzung feststellen. Die kurze Übersicht zeigt bereits die Ansätze der zu erwartenden Entwicklung. Es ist zu befürchten, daß auch hier, wie in der allgemeinen Landespolitik und im Wirtschaftsleben, eine mehr oder weniger schematische Anwendung europäischer Errungenschaften droht. Die Aufgabe aber liegt gerade darin, überall wo es sich um das organische Werden des Landes handelt, den Osten vor einem Einbruch des Westens zu bewahren. Soll das Land mehr als ein geographischer und das Volk mehr als ein ethnischer Begriff sein, so gilt es, beide erst wieder zu entdecken, denn wie das Volk ist auch das Land im Exil. In Europa ist die Beziehung zwischen Staatsbürgertum und Glaubensgemeinschaft rein formaler Natur. Niemand ist verpflichtet einem Bekenntnis anzugehören, jedermann berechtigt, aus seiner Kirche auszutreten, wann es ihm beliebt. Die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden von der Konfession grundsätzlich nicht berührt. Die Konfession ist ein Zubehör des Bürgertums, nicht aber ein konstitutives Element des Staatsorganismus. Für diese Begriffsbestimmung ist es durchaus belanglos, daß die historische Entwicklung zu manchen Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirche geführt hat. Anders liegt es im Orient und in Palästina, wo die herrschenden Bevölkerungsgruppen, Juden und Araber, zugleich auch die hauptsächlichen religiösen Gruppen darstellen. Es wäre widernatürlich, beim Aufbau der Landesverwaltung an dieser Tatsache der Identität von Volkstum und Bekenntnis vorüberzugehen. Diese Einheit ist bei den Juden allerdings mehr als eine besonders rätselhafte oder sinnvolle Erscheinung, sie ist nämlich eine Aufgabe. Als rein tatsächlicher Sachverhalt aber läßt sie sich schon bei manchen antiken Staatswesen nachweisen (vgl. die Forschungen von Fustel de Coulanges, Burckhardt, G. Jellinek). Die Religion ist hier nicht eine Sache des Einzelnen, eben weil sie eine Sache der Gesamtheit ist. Wenn aber der Grundsatz „Religion ist Privatsache" in diesem Zusammenhang als eine Unmöglichkeit erkannt wird, so muß die Konsequenz daraus möglichst früh und umfassend für den Aufbau, den Wiederaufbau, gezogen werden. Für unsere Zielsetzung ist es nicht von entscheidender Bedeutung, daß — so wenig wie in der Zeit des Königtums — nicht alle Einwohner des Landes sich „an einem Altar versammeln". Wir müssen nicht konfessionell, sondern organisch denken und kommen dann in der Praxis etwa zu folgendem Ergebnis. Alle Bürger zahlen eine gemeinsame Landessteuer, und ein auf bevölkerungsstatistischer Grundlage zu er-