Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 7 (1923)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Steuerfragen in Erez-Israel
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 143 (sequence 2)
- Language
- German
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Steuerfragen in Erez-Israel 143 2. Oschor (= Zehnte), ein Zehntel vom Bodenertrag. Er wird nach Einschätzung erhoben. Die Einbringung der Ernte ist erst nach Entrichtung des Zehnten gestattet. Hierzu ist seit einigen Jahrzehnten getreten: 3. Ma' aref ( Wissen), ein Zuschlag von 21/2%7 dessen Ertrag für Bildungszwecke, zum Teil aber auch für das Heer verwendet wurde. 4. Aghnam (= Schaf), eine Abgabe vom Viehbesitz. 5. Rassem( Besitzwechselabgabe), eine Steuer von etwa 3 pro Mille beim Eigentumsübergang von Grundbesitz, auch bei Erwerb durch Erbschaft. 6. N a h b e ( Rauben [sie!]), eine ziemlich willkürliche Abgabe in der Art des Octroi, die vom Bauern erhoben wurde; wenn er seine Produkte zum Verkauf in die Stadt brachte. Neben diesen Grundsteuern kannte das türkische Recht nachstehende weiteren Steuern: 7. Tumuttu* ( Verdienst), eine Gewerbesteuer, die nach der Höhe des Einkommens gestaffelt im Schätzungsverfahren veranlagt wurde, aber nicht systematisch ausgebildet war. 8. Charasse uknasse (= Bewachung und Auskehren), eine kleine monatliche Abgabe pro Haus für Bewachung und Straßenreinigung. 9. Carossa ( Wagen), eine Wagenabgabe für Unterhaltung der Landstraßen. 10. Wakuf oder Awkaf ( tote Hand), eine durch ein besonderes Ministerium verwaltete Besteuerung des ausgedehnten Besitzes der toten Hand. Die Erträgnisse dieser Banngüter werden ausschließlich zur Bestreitung der Bedürfnisse des islamischen Kultus verwandt. Außer diesen hauptsächlichsten Steuern wären noch zu erwähnen: der Gumruk, ein Einfuhrzoll auf alle importierten Waren, zuletzt bis zur Höhe von 14%, dann die D e 11 e p u b 1 i q u e mit ihren Einnahmen aus Salzmonopol, Spirituosen und Tabakregie. Die jüdischen Gemeinden erhielten sich in der Vergangenheit hauptsächlich durch Einnahmen aus der Fleischsteuer und dem Beerdigungswesen — Schechita ukwura. Nebenher sei hier erwähnt, daß die Fleischabgabe eine der ältesten Formen des jüdischen Steuerwesens darstellt und als „Korobka" in den russischen Gemeinden nahezu die einzige Einnahmequelle bildete. Seit den neuesten politischen Veränderungen in Palästina ist ein grundsätzlicher Wechsel im Steuersystem nicht zu beobachten. Die oben aufgeführten Steuern sind im wesentlichen geblieben. Somit gibt es auch heute noch keine der großen direkten Steuern, die in Europa das Rückgrat der Staatsfinanzen bilden, wie Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer, Umsatzsteuer. Immerhin aber hat die wirtschaftliche Entwicklung zu neuen Projekten gezwungen, die vor allem eine stärkere Besteuerung der städtischen Bevölkerung bringen sollen, während bisher die Hauptlasten auf dem Bauer ruhten. So ist z.B. eine Steuer auf den unbebauten städtischen Grundbesitz geplant, um die Bauspekulation einzudämmen. Ferner soll der Zehnte dadurch rationeller ausgestaltet werden, daß ihm der durchschnittliche Bodenertrag der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt wird.