Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 7 (1923)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Rückblick
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 108 (sequence 2)
- Language
- German
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Umschau: Politik als der eigentliche Geburtstag der tschechoslowakischen Republik angesehen. War in diesem Falle die politische Wirklichkeit des tschechischen Volkes dieser Erklärung seiner internationalen Rechtsfähigkeit auch nicht kongruent, so entsprach der Deklaration doch ein Tatsachenbestand: Territorium, Volk, Nationalbewußtsein, dem zur formellen Geltung eben nur die Deklarierung fehlte. Ein anderes Beispiel ist der russische Sovjetstaat, der de facto längst anerkannt ist, wenn ihm die meisten Mitglieder der Völkerrechtsfamilie die de jure - Anerkennung auch noch versagen. Auch hier handelt es sich nur noch um den Ausdruck für etwas bereits Bestehendes, um das „Aussprechen dessen, was ist". Das Erkenntnis aber, welches durch die Ratifizierung desPalästina- Mandats dem jüdischen Volke ohne Land, Sprache und ohne einmütigen nationalen Lebenswillen die Staatlichkeit zuerkannte, ist nicht dek larativ, sondern konstitutiv. Erst dadurch wurde die werdende jüdische Nation seiend, d.h. rechtlich existent, Rechtssubjekt; die politische Fiktion der zionistischen Velleität wurde zur juristischen der jüdischen Quasi-Staatlichkeit. Kein Erfahrungsurteil wurde hier gefällt wie sonst in der Politik; hier wurde völlig neues, die Tatsächlichkeit erst formendes, nicht von ihr geformtes Recht gesetzt. Wie Schmarja Levin auf der zionistischen Jahreskonferenz in Karlsbad betonte, hat man im jüdischen Volk die Bedeutung der Annahme des Palästinamandats durch den Völkerbund offenbar nicht verstanden. Es hat wenig Sinn, darüber zu streiten, ob der Balfour-Deklaration oder dem Beschluß von San Remo oder der Ratifikation des Mandats größere Bedeutung zukommt. Hier handelt es sich gar nicht um einen politischen Wert, den wirklich festzustellen ja nur die politische Führung in der Lage ist, die die Summe der nötig gewesenen Arbeit und die weitere Wirkung des Erreichten zu übersehen vermochte. Der histoiische und der Betrachter der fernen Zukunft, der nicht nach der weiteren, sondern nach der weitesten Wirksamkeit einer geschichtlichen Tatsache fragt, kennt das natüi liehe und menschliche Gesetz von der unzerstückelbaren Macht der „geprägten Form", die sich allerdings auch lebendig weiter entwickeln muß. (So gibt es ja ebenso wie eine künstlerische auch eine Rechtsentwicklung, und das Recht, das nur bloße Form bleibt und nicht dauernd von der Wirklichkeit aus- und nachgefüllt wird, schrumpft ein und verwelkt.) Das Palästina- Mandat erst ist die „geprägte Form" des Zionismus. Die Balfour-Deklaration ist' eine politische Tatsache Englands und desjüdischen Volkes, „San Remo" eine solche der Entente und des jüdischen Volkes; ein jüdisches Recht ist, Berechtigung dem jüdischen Volke gibt aber nur das Mandat. Und sogar, infolge der Nichtratifizierung des Vertrags von Sevres, einzig und allein das Mandat. Es ist strittig, inwieweit ein politisches Versprechen einer Regierung einen Rechtstitel auch nur gegen diese gibt; die politische Praxis verneint jedenfalls oft genug diese Frage. Unbestreitbar aber ist der Rechtsanspruch des jüdischen Volkes auf Palästina durch das Mandat geworden und zwar in erster Reihe gegenüber der Gesellschaft der Nationen, die im Völkerbund zusammengeschlossen ist, und erst in zweiter gegen England als deren Bevollmächtigten. Im zweiten Band der „Tagebücher" Theodor Herzls findet sich unter dem Datum des 3. September 1897, also unmittelbar nach dem ersten Zionistenkongreß, eine Eintragung, die von einer so hellsichtigen, ja prophetischen Auffassung von der Bedeutung dieser Zusammenkunft zeugt, deren kleine Menschlichkeiten und Schwächen Herzl oft genug betont, daß sie nur aus der auch heute noch kaum verständlichen Kühnheit und Größe der Herzischen Konzeption erklärlich wird. „Fasse ich den Basler Kongreß", schreibt Herzl, „in ein Wort zusammen — das ich mich hüten werde, öffentlich auszusprechen — so ist es dieses: in Basel habe ich den Judenstaat gegründet. Wenn ich das heute laut sagte, würde mir ein universelles Gelächter antworten. Vielleicht in fünf Jahren, jedenfalls in fünfzig wird es jeder einsehen. Der Staat ist wesentlich im Staatswillen des Volkes/ ja selbst eines genügend mächtigen Einzelnen, (l'Etat c'est moi, Ludwig XIV.) begründet. Territorium ist nur die konkrete Unterlage, der Staat ist, selbst woer Territorium hat, immer etwas Abstraktes. Der Kirchenstaat besteht auch ohne Territorium, sonst wäre der Papst nicht souverän. — Ich habe also in Basel dieses Abstrakte und darum den meisten Unsichtbare geschaffen. Eigentlich mit infinitesimalen Mitteln. Ich hetzte die Leute allmählich in die Staatsstimmung hinein und brachte ihnen das Gefühl bei, daß sie die Nationalversammlung seien." Fünfundzwanzig Jahre nach dieser „konsti-