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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 1 · p. 40

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 1
Article
Paulus, der Bekehrer
Date
1921-01-01
Page
40 (sequence 9)
Language
German
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40 Ed uard S trauß: Ungesäuertem der Reinheit und Wahrheit." Dieses Wort ist bedeutungsvoll: das Festmahl, das uns an die Stunde erinnern soll, in der wir als Volk, unter Gottes Erwählung, aus der Knechtschaft in die Freiheit traten, das kann jetzt „außer der Reihe", ins Zeitlose gesetzt, für jeden einzelnen Christen zum „Mahle des Herrn" werden; es gibt ihm durch die „geistige Speise" und den „geistigen Trank" die Freiheit und die Erwählung seiner Seele in Christo. Die Mazzoh wird zur Hostie: das Blutzeichen des Bundes zum Wein, der sich in das Blut des Erlösers wandelt. Eine Geistesgemeinschaft und eine Gemeinschaft im Leben und Sterben mit Christus wird durch die Sakramente bewirkt; so wird der Heide Christ; so ist jeder Christ am Kreuz; so wird er der Gegenwart des Erlösers teilhaftig und auf die Endzeit bereitet. Blicken wir von der christlichen Gestaltwerdung durch die Sakramente hinweg auf die Gestaltwerdung im heiligenden Leben des Einen Volkes- Es gilt die Stelle zu erkennen, an der Paulus den entscheidenden Trennungsschnitt vollzogen hat. Das christliche Sakrament hat den Stellenwert des jüdischen Gesetzes angenommen. Wir stehen für diesen Augenblick unserer Betrachtung nicht draußen; wir sehen von uns aus, von Innen, dem uns Enteilenden nach. Das können wir, sofern uns unser Gesetz und das christliche Sakrament beide, wenn auch noch so verschiedene, echte Wirklichkeiten sind und wenn uns keine scheinklare Symbolik oder ein sogenannter „rein geistiger" Sinn von dem wirklichen jüdischen Dasein und dem wirklichen christlichen Leben ablenken — mag es selbst sein, daß eine derartige ganz und gar „vergeistete" und entwirklichte Betrachtungsweise christlicher wie jüdischer Dinge im Keim gerade dem „freigeistigen" Juden Paulus zu verdanken ist. Sei zuerst gesagt, was unser Gesetz ist — die Thora, die Weisung, die uns gegeben ist. Dies „Gesetz" ist die Wirklichkeitsgestalt, die Lebensformung des ewigen Volkes. Was die Schrift Chauk umäschpot nennt, was Luther als „Gesetz und Recht" wiederzugeben sucht, das wird niemals richtig gesehen, wenn man es „römisch" betrachtet und zu einer Art von corpus juris macht. Und ebensowenig, wenn man glaubt, es in ein ethisches System bringen zu müssen: also, wenn man es „griechisch" ansieht. Es ist weder realpolitische Grundlage des Staates, noch aus einem Öbersatz ableitbar. Es ist ganz in die Wirklichkeit des Alltags eingesenkt und es heiligt diesen Alltag, indem es alle seine Verrichtungen leitet und weiht. Es macht uns immerwährend zu uns selber, d. h.: zu dem Einen Volk. Indem es aber so wirkt, gestaltet es vorweg die All-Gemeinschaft der Erlösung. Jener seltsame Satz „daß Gott selber sein Gesetz lernt" (genau so, wie es der Mensch tun soll) spricht nichts anderes aus, als daß diese unsere Welt im Gesetz, im Wort Gottes, ruht. So ist das Gesetz ganzHaft undHalt undHeiligung der Welt* Jedoch das ist es nur für uns. Dieses Gesetz, das einer Gemeinschaft gegeben ward, deren Glieder „alle am Sinai gestanden haben", kann nicht die Lebensgestaltung der Völker sein; es geht nicht mit über, wenn Einer zu ihnen hinaustritt, der in sich nur das „Ich und Du" trägt und sich nur an ein Du, an jeden Einzelnen wenden kann. Ihn begleitet nur das, was

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