Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 755 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 755 Los dadurch verdient, daß es die Gebote der Torah nicht befolgt sondern mißachtet habe, und rief zum Zeugen die Torah an. Als nun die Torah sich erhob um gegen das jüdische Volk zu zeugen, da wies sie Abraham zurecht, indem er sie erinnerte, daß Gott sie einst allen Völkern angeboten habe und keins sie annehmen wollte; doch als er zum jüdischen .Volke am Sinai kam, da nahm es sie entgegen und unterwarf sich ihren Geboten (Midrasch Echah Rabbati, Ptichtah, Sifri, Wesot Ha-Brachah [Ausgabe Friedmann] Blatt 142 B. Tr- Abodah zarah 2 B). Auf diesen Einspruch Abrahams zog sich die Torah zurück und wollte nicht mehr gegen das jüdische Volk zeugen'. Die Torah ward nun stets und überall eingedenk, der am Sinai wie während des längen, schweren Galut. ihr .durch Israel erwiesenen unverbrüchlichen Treue, der schützende Hort des jüdischen Volkes, des einzelnen Individuums wie des ganzen Volksstammes. Der Jude wußte es, daß, wie der Fisch nicht ohne Wasser leben kann, auch der Jude als Jude ohne Torah keinen Bestand habe (Tr. Berachot 61A). . * Sooft ein Unglück der jüdischen Gemeinschaft droht, kommen die Gerechten, die unter den Lebenden wandeln und die Welt beschützen, auf die Gräber der in der Erde schlummernden Gerechten und fordern sie auf, daß sie im Himmel die drohende Gefahr abzuwenden sich bestreben. Wenn jedoch keine Würdigen unter den Lebenden vorhanden sind, die die toten Gerechten auf deren Gräbern anrufen sollten, dann ist es die Torahselbst, die auf die Gräber der Gerechten eilt, sie von der Gefahr, die der jüdischen Gemeinschaft droht, verständigt und sie auffordert, zusammen vor den himmlischen Stuhl zu eilen und Gnade zu erbitten (Sohar, Wajchi 325 A. und B. Achre Mot 71 A. und B.). In früherer Zeit scheint es sogar Brauch gewesen; zu sein, in Zeiten der Not mit der Torahrolle in der Hand auf die Gräber zu kommen, damit sie die in der Erde schlummernden Gerechten zur Fürsprache im Himmel auffordere, da die Lebenden sich nicht würdig genug fühlten. Im Sohar wird von Fällen erzählt, in denen man in Zeiten der Not mit den Torahrollen auf die Gräber der Gerechten zu kommen pflegte. Der Sohar sieht dies Hinaustragen der Torah auf die Gräber als eine Entweihung der Torah an und läßt die aus ihrem Grabe geweckten Gerechten diese Handlung schwer tadeln (Sohar a. a. O.). In der Tat ist es auch nach jüdischer Sitte unstatthaft, wenn nicht zu dringenden gottesdienstlichen Zwecken,.^ eine Torahrolle außerhalb der Synagoge bezw. des Bethauses herumzutragen, was als „Tiltul Sefer Torah" d. h. unerlaubtes Herumtragen einer Torahrolle mißbilligend bezeichnet wird. Wie ich vermute, steht der im Osten so verbreitete Brauch des „Schul- Einreißens" in gewisser Beziehung zu den im Sohar mitgeteilten Legenden, daß in. Zeiten der Not die Torah zu den Gräbern der Gerechten eile, damit sie im Himmel Gnade und Rettung erflehen. Der Brauch des Schul- Einreißens scheint in der Volksmasse eine unbewußte Reminiszenz an die in jenen Legenden mitgeteilte Sitte zu bilden, jedoch mit dem Unterschied, daß hier die Torah nicht als Mittlerin, die die ■ Toten aufruft, angegangen wird,