Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Bodenfrage und Bodenpolitik in Palästina
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 736 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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736 ArJehTartakower: sollen, wobei ihnen ein staatliches Kreditinstitut helfend zur Seite treten müßte, das sind technische Fragen, deren Erörterung hier unterlassen werden kann.' In der Bekämpfung der Bodenspekulation, auf die wir jetzt zu sprechen kommen, "ist bereits ein überaus wichtiger Schritt, allerdings nicht von der Landesregierung aus unternommen worden. Die zionistische Weltorganisation, die offizielle Sachwalterin des jüdischen Volkes bei der Durchführung des Palästinamandates* hat auf ihrer Jahreskonferenz in London im Juni 1919 den Beschluß gefaßt, kein jüdisches Privateigentum an Grund und Boden in Palästina künftighin zuzulassen. Der Boden soll vielmehr nur vom jüdischen Volk als solchem erworben werden und für immerwährende Zeiten Volkseigentum bleiben, und bloß im Wege langjähriger Pachtverträge oder im Erbpacht¬ oder Erbbaurecht verliehen werden. Hierdurch wird jedweder Bodenspekulation von jüdischer Seite für die Zukunft ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Eine Aenderung der gegenwärtigen Verhältnisse vermag jedoch naturgemäß ein solcher Beschluß nicht herbeizuführen. Hier muß die Regierung eingreifen. An eine Verstaatlichung des Grund und Bodens, die das radikalste Mittel wäre, ist natürlich nicht zu denken. Desgleichen wird auch im Wege der Einschränkung der Verkehrsfreiheit, wie es bisher versucht worden ist, nicht viel auszurichten sein, wie es die Erfahrung gezeigt hat. Somit bleibt die Anwendung der Steuerschraube das einzige Mittel, das zur Bekämpfung der Spekulation angewendet werden könnte. Nun könnten Kenner der palästinensischen Verhältnisse da einwenden, daß ja die Landwirtschaft ohnehin die Hauptlast der Steuern zu tragen hafc Die landwirtschaftlichen Steuern, insbesondere die Zehntsteuer (Oscher) machten noch bis vor kurzem */7 aller Steuern aus und decken noch heute 2/3 aller Steuereingänge. Es kann darin aber kaum ein Einwand gegen die sozialpolitische Anwendung von Steuermaßnahmen gesehen werden. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß die türkische Steuergesetzgebung, die noch heute in Palästina in Geltung ist, eine in höchstem Grade unzweckmäßige ist und im Interesse der Entwicklung des Landes wird geändert werden müssen. Die Umwandlung des Oscher in eine feste Grundsteuer ist bloß eine Frage der Zeit und damit werden auch die größten Mißstände verschwinden. Der Bauer wird die Steuer nur nach Maßgabe der Ertragsfähigkeit des Bodens zu zahlen haben und Mehrerträgnisse, die sich aus gesteigerter Arbeitsleistung oder Kapitalsaufwendung ergeben, ruhig behalten können. Hierdurch wird aber auch die Möglichkeit gegeben, einige Ergänzungssteuern einzuführen, die der Bekämpfung der Bodenspekulation zu dienen haben werden. Man wende nicht ein, daß die Durchführung der Innenkolonisation die Bodenspekulation von selbst einschränken oder gar aus der Welt schaffen werde. Wir haben es ja schon früher gesehen, wie die Spekulation in jüdische und deutsche Dörfer siegreich vorgedrüngen ist, und es unterliegt gar keinem Zweifel, daß der arabische Bauer, sofern er nur in der Lage sein wird, es dem Effendi getreulich nachmachen wird. (Uebrigens tut er es schon heute häufig.) Es gilt zunächst die Symptome der Spekulation zu bekämpfen. Wird