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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 12 · p. 735

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
6 (1921-1922)
Issue
Heft 12
Article
Bodenfrage und Bodenpolitik in Palästina
Date
1921-01-01
Page
735 (sequence 8)
Language
German
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Bodenfrage und Bodenpolitik in Palästina den Käufer, der auch ohnehin durch die hohen Bodenpreise schwer belastet wird. Dies kann unmöglich ein Ausweg sein. Eine sehr wichtige Maßnahme bedeutet schließlich die Verordnung vom Juni 1921, durch welche die Verlängerung der abgelaufenen Pachfkontrakte, sofern keine außerordentlichen Umstände vorliegen, obligatorisch gemacht und~ der willkürlichen Steigerung der Pachtzinse scharfe Grenzen gezogen werden. Es ist die einzige Verordnung, die das Wesen der Sache trifft und die demgemäß in die künftige Bodengesetzgebung wird ruhig übernommen werden können. Man sieht somit, daß auf diesem Gebiet so ziemlich alles noch zu machen ist. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob die Mandatarverwaltung dieser zweifellos sehr schweren Aufgabe gewachsen ist. Soll die künftige Bodenpolitik ihr Ziel erreichen und das Land vom drückenden Ballast der Bodenfrage befreien, so muß sie nach drei Richtungen wirken, wie ja auch die Mißstände, wie wir gesehen haben, auf drei Gebieten zu verzeichnen sind. Es muß erstens die höchst ungesunde Bodenbesitz- und Bewirtschaftungsordnung gründlich reformiert werden. Es sind zweitens Maßnahmen zur Eindämmung der Spekulation beim Verkauf von landwirtschaftlichem Boden zu treffen. Es muß schließlich die städtische Bodenspekulation aufs schärfste bekämpft und unmöglich gemacht werden. Was die erste Aufgabe betrifft, so ist der Weg durch die in Europa gemachten Erfahrungen klar vorgezeichnet. Nur im Wege der inneren Kolonisation läßt sich eine dauernde Besserung schaffen. Es darf allerdings nicht verkannt werden, daß gerade in dieser Beziehung die größten Schwierigkeiten zu überwinden sein werden. Die Effendis werden kaum ohne den heftigsten Widerstand ein so gutes Spekulationsobjekt aus den Händen lassen. Trotz ihres Radaupatriotismus, den sie in sich erst in den letzten Jahren entdeckt haben, als die Gefahr ernstlich zu drohen begann, daß im Lande geordnete Verhältnisse eintreten würden, die eine weitere Ausbeutung der Bewohner unmöglich machen könnten, werden sie doch viel lieber den Boden um teueren Preis den Juden als um einen billigeren den arabischen Bauern verkaufen wollen. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, daß sich aus diesem Grunde die Verwandlung der Pächter in freie Eigentümer nicht ohne weiteres wird durchführen lassen. In diesem Fall müßte mit einer weitgehenden behördlichen Regelung des Pachtverhältnisses begonnen werden. Die Verwirklichung der berühmten drei F (fair rent, fixity of tenure, free sale), die jn Irland gelungen ist und durch die obenerwähnte Verordnung vom Juni 1921 in die Wege geleitet worden ist, darf auf keinen Fall lange auf sich warten lassen. Sie wird aber immerhin nur eine Uebergangsmaßnahme sein können. Das Endziel bleibt doch das freie Bauerneigentum, das, wenn auch nach mehreren Jahren, wird erzwungen werden müssen. Wie dabei im einzelnen zu verfahren sein wird, ob es zweckmäßiger wäre, daß der Staat den Boden zum behördlichen Schätzungspreis übernimmt und ihn dann den Pächtern gegen langjährige Ratenzahlung überläßt, oder ob ihn diese direkt vom Großgrundbesitzer zu einem angemessenen Kaufpreis übernehmen 735

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