Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1921-01-01 · Heft 11 · p. 697

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
6 (1921-1922)
Issue
Heft 11
Article
Das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in der Siedlungsgenossenschaft von Merchawjah
Date
1921-01-01
Page
697 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3101111-3101175-3101187-3107462--5606-3107522
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Umschau: Kolonisation 697 Gewöhnliches betrachtet und es gab auch Todesfälle daran. Fast die ganzen ersten drei Jahre hindurch fehlten auch menschliche Behausungen für die Arbeiter. Hauschahs (Pferche) und Baracken dienten zum engen Aufenthaltsraum für die meisten. Die Krankheiten wirkten in doppelter Beziehung schlecht. Erstens werden die Leute in erkenntlichem Maße, schwächer, zweitens, da die Krankheiten vor allem in den Sommermonaten zunahmen, also in den Zeiten der dringendsten Arbeit, mußte man Saisonarbeiter in großer Zahl einstellen, und wie man bemerken muß, Leute, denen die Landwirtschaft fremd war, und auch die wurden nach ein paar Tagen krank. Wenn die Arbeitslöhne im Jahr 10021 Frs. mehr betrugen als in Daganiah, so hat daran auch der Gesundheitszustand zum großen Teil schuld. Dazu kommen noch besondere Verluste, z. B. durch die Mäuseplage, die trotz energischer Bekämpfung, infolge der Nachbarschaft der arabischen Felder, unausrottbar war. Das Gemeinschaftsleben der Kooperative war von allem Anfang an voll von Gegensätzen. Ich habe schon oben bemerkt, daß eine der Ursachen der Umstand war, daß die Wirtschaft zunächst von einem Verwalter geleitet werden sollte, Herr Dyk milderte allerdings dieses Prinzip, da er erkannte, daß der jüdische Arbeiter in Palästina nicht geeignet ist, in einem .ausgesprochen administrativ geleiteten Betrieb zu arbeiten. Aber diese Milderung brachte Reibungen ohne Ende. Der erste Schritt, den Herr Dyk tat, nachdem wenige Monate gemeinsamer Arbeit vorübergegangen waren, war die offizielle Gründung der Kooperative. Er wählte unter den Arbeitern die 10 ersten Chawerim aus und gab ihnen die Erlaubnis aus den übrigen Arbeitern welche zu koop* tieren. Die 10 ersten Chawerim wählten noch 8 hinzu und diese 18 kamen zur Gründungsversammlung zusammen. Auf dieser Versammlung wurde ein landwirtschaftlicher Ausschuß gewählt, dessen Bestimmung es war, unter Herrn Dyk zu arbeiten und sich auf diese Weise an die Leitung des Betriebes zu gewöhnen. Und hier muß man bemerken, daß das Vorgehen dieses Ausschusses in der gemeinsamen Arbeit mit dem Leiter zu häufigen Zusammenstößen führte. Die Mitglieder des Ausschusses wollten, daß Herr Dyk sie als mitbestimmende Körperschaft betrachte, während Herr Dyk sie als Männer ansah, die erst die Leitung des Betriebes kennen lernen sollten. Die Unzufriedenheit und der Aerger, die so entstanden, wurden allerdings gemildert durch das Vertrauen und die Achtung, die man allseits Herrn Dyk entgegenbrachte. Es gab häufig scharfe Kritik in den Versammlungen der Chawerim, die Sache, endete aber immer mit der Erklärung des Vertrauens und des Willens zu gemeinsamer Arbeit. Nur in einem Punkte kamen wir nicht zur Einigung und das war Heft 11 fc&ssö* die Frage der Saisonarbeit im Zusammenhang mit der Beschäftigung nichtjüdischer Arbeiter. Auf alle Vorstellungen des Herrn Dyk und trotz seines Drängens auf Annahme eines bindenden Beschlusses in dieser Angelegenheit hatten die Arbeiter immer nur die eine klare Antwort: Hier brauchen wir nicht abzustimmen, denn das ist eine Frage, die an die Grundlage des, Jischuw rührt. Zu einem der wichtigsten Prinzipien der kooperativen Methode gehörte auch das Prinzip der Festsetzung des Lohnes nach dem Wert der geleisteten Arbeit. Wie bekannt, herrschte bis dörthin unter den Arbeitern der Kwuzoth in Palästina die Meinung, daß der Arbeitslohn für alle Mitglieder der Kwuzah gleich sein müßte. Diese Meinung fand auch z. T. Eingang bei einem Teil der Chawerim. Diese Leute glaubten nämlich, daß um des Inneren Friedens willen der Arbeitslohn gleich sein müßte. Diese Gegensätze zeigten sich bereits in der ersten Sitzung des Waad am 17. Dezember 1912. Herr Dyk vertrat mit aller Kraft die Anschauung der Festlegung des Lohnes nach der Arbeitsleistung. An der Kwuzah Daganiah könne man sich kein Beispiel nehmen, diese wähle nämlich nur Chawerim mit gleicher Arbeltskraft. Weniger leistungsfähige Leute nähmen sie dort Überhaupt nicht auf. Es gehöre aber zu den Prinzipien der Siedlungsgenossenschaft, daß jeder seinen Lohn entsprechend dem Wert seiner Arbeit empfange, gemäß dem im Lande üblichen Arbeitslohn. Man müsse sofort eine Entschließung in diesem Punkt annehmen, wer nicht damit einverstanden sei, könne sich nicht an kooperativer Arbeit beteiligen. In der Erkenntnis des grundlegenden Wertes dieses Prinzips wurde es im Dezember 1912 eingeführt. Die erste Einschätzung nahm Herr Dyk selber vor, im Hinblick darauf, daß bei der erstmaligen Festsetzung des Lohnes es gewisse innere Stemmungen geben dürfte; so wurde der Grund zur Berechnung des Lohnes nach dem Wert der geleisteten Arbeit gelegt und danach wurde . auch in den folgenden Jahren verfahren. Man gewöhnte sich an den Gedanken und empfand Ihn bald als eine natürliche und logische Sache. Manchmal erregte die Höhe irgendeines Lohns Unzufriedenheit. Solche Einzeldinge lassen sich aber in der Genossenschaft nicht vermeiden. Im allgemeinen muß man bemerken, daß dieses Prinzip bei uns Heimatrecht erwarb Eine viel ernstere Frage, für die wir auch tatsächlich keine irgendwie befriedigende Lösung fanden, war die der Erhaltung der Familien. Dieses schwere Problem stand vor uns in seiner ganzen Größe bereits am Anfang unserer Entwicklung. Schon in der allgemeinen Versammlung vom 1. Nov; 1913 entstanden darüber stürmische Debatten. Unter den verschiedenen Meinungen, die 45

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.