Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Aus der Vorgeschichte des Zionismus
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 453 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Umschau: Geschichte 453 Diese haben das Mißtrauen der türkischen Regierung erregt, und" das Verbot, fremde Juden in Palästina ansässig werden zu lassen, wachgerufen. Ich bedauere sehr, daß auch die von Ihnen erlassene Einladung den Gedanken der nationalen Vereinigung offen ausspricht: diese sogar deutsch geschriebene Einladung würde, wenn der türkischen Regierung mitgeteilt, alle Bemühungen zur Aufhebung des Verbots jüdischer Einwanderung nach Palästina vereiteln. Wollen Sie in der am 26. Oktober anberaumten Versammlung wirkliche Beschlüsse erzielen und nicht bloß Redeturniere abhalten, so müssen Sie schon vorher Über alle 7 Punkte der Tagesordnung genau formulierte ^und in einer Kommission beratene und vereinbarte Entwürfe der Versammlung vorlegen, über welche diese dann beratet und annimmt, oder hin und wieder Abänderungen trifft. Die Schwierigkeiten des Unternehmens liegen weniger in äußerlichen Ursachen, die ja zu beseitigen wären, als in unserem Charakter Wir sind nicht gewöhnt, uns freiwillig unterzuordnen, auf selbständige Geltendmachung zu verzichten, am wenigsten wenn Leute zusammenkommen, die sich gar nicht oder zu gut kennen. Wie diese Schwierigkeiten zu beseitigen — weiß ich nicht anzugeben, und das ist es, was unsere Großen bis jetzt abgehalten, sich der Sache zu unterziehen. Ich hatte dieser Tage Gelegenheit mit einem der einflußreichsten und tätigsten Mitglieder des Zentralkomitee der Alliance in Paris über die Kolonisationsbestrebungen zu sprechen und zu fragen, wie sich die Aliiance dazu verhalten würde. Er hub namentlich diesen Punkt als eine Ursache des Scheiterns der bisherigen Unternehmungen hervor, während jedoch auch der Mangel an geeignetem Boden (der passende Acker sei in festen Händen), die Ungunst des Klimas (unter 4 Ernten 3 Mißernten), die Konkurrenz der Araber, welche fast gar keine Bedürfnisse haben, von ihm als Gründe angeführt wurden, welche für die Alliance eine Kolonisierung Palästinas durch Juden unter jetzigen Verhältnissen untunlich erscheinen ließen". Trotz aller Bedenken siegte schließlich die Meinung, daß es darauf ankomme, eine legale Firma für das Werk der Chowewe Zion zu schaffen. Auch verblieb es schon wegen aer ausländischen Juden bei der Wahl von *atlowitz, und als Gegenstände der Verhandjjjng wurden bestimmt: Organisation des Montefioreverbandes (Maskeret . Mosche), Rundung eines Zentralkomitees möglichst in iner Grenzstadt, eines Aktionskomitees in ^aiastina, das Verhältnis beider Komitees zu einander, ihn Wirkungskreis und 'periodische ^sammenkünfte des Zentralkomitees, Grün- Ung einer Permanenzkommission, Budget Aus dem Organisationsentwurfe sei hier besonders die Bestimmung erwähnt, daß jedes Zentralkomitee-Mitglied es übernehmen müßte, entweder der Reihenfolge nach oder nach dem Lose Palästina zu bereisen, um die Verhältnisse an Ort und Stelle zu schildern. Die Kosten sollten von dem betreffenden Mitglied, nötigenfalls von der Organisation bestritten werden. Wie man sich die Kolonisation damals vorstellte, geht aus der folgenden, dem Statut des von Professor Hermann Schapira gegründeten Heidelberger Vereins ,)Zion** hervor: „Behufs Erreichung des dritten Zieles (Kolonisation) kauft der Verein Land in Palästina an, wozu er die Mittel durch periodische Sammlungen unter seinen Mitgliedern erhält. Der Verein setzt für diese Sammlungen Normalbeiträge fest. Im Betrage von 80 Proz. der durch eine solche Sammlung gewonnenen Summe kauft der Verein in Palästina Landstücke von solcher Größe an, daß jedes für die Niederlassung einer Familie ausreicht, welche Landstücke er zugleich mit dem zur Bebauungnotwendigen Inventar versieht. Ueber die Verwendung der übrigbleibenden 20 Proz s. unten. Jedes dieser Landstücke wird einer jüdischen Familie überwiesen, um sich darauf anzusiedeln. Zu diesem Zwecke machen die Mitglieder, die sich an der Sammlung beteiligt haben, entsprechende Vorschläge, Jedes Mitglied ist berechtigt in demselben Verhälmis mehrere Familien vorzuschlagen, wie es mit einem Vielfachen des Normalbeitrages sich beteiligt hat. Statt mehrerer Familien kann ein Mitglied auch dieselbe Familie auf mehreren Vorschlagzetteln wiederholt nennen. Die vorgeschlagene Familie kann die eigene des Vorschlagenden sein. Wenn ein zum Vorschlag .berechtigtes Mitglied Vorschläge zu machen unterlassen hat, so wird es so gehalten, wie wenn auf allen Vorschlagzetteln, zu deren Abgabe es berechtigt war, sein Name sich befunden hätte. Unter allen vorgeschlagenen Familien entscheidet das Los. . Die durch das Los bestimmte Familie kann ihr Anrecht einer anderen jüdischen Familie abtreten. Der Ansiedler verpflichtet sich, dem Verein im Laufe einer gewissen Zeit nach und nach eine bestimmte, dem Werte des Landstückes entsprechende Summe auszu-_ zahlen. Nach beendeter Auszahlung des' Betrags hat der Verein dem Ansiedler das volle Eigentumsrecht zu verschaffen. Die Abzahlungen werden zu besonderen Landankäufen durch den Verein benutzt, und die betr. Landstücke unter den vorgeschlagen gewesenen Familien, denen noch keineAnsiedlung zuTeil geworden ist,verlost. '